Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Teaser – Kaffeerecht Podcast by TWW.LAW

Personen dieser Folge

Dennis Tölle

Dennis Tölle ist Fachanwalt für Urheber – und Medienrecht und Partner der Kanzlei TWW.LAW in Bonn. Daneben ist er Mitautor einzelner Fachbücher zum Foto- und Datenschutzrecht. Er ist im Rheinland gestrandeter Westfale und hat einen leichten Hang zu technischen Geräten aus Cupertino. Seinen Kaffee trinkt er mit Milch und über die Aufschriften seiner Tassen wird in der Kanzlei regelmäßig diskutiert.

Marwan El-Rifaai

Marwan El-Rifaai ist, neben seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Kanzlei TWW.LAW. Im Studium, wie bei der Arbeit, hat er ein besonderes Interesse für das Datenschutzrecht, dass aus seiner persönlichen Affinität für alles Technische und Digitale stammt. Seinen Kaffee trinkt er am liebsten schwarz und aus einer BVB-Tasse.

Weitere Folgen

KI, Stimme, Bild – wem gehört das Ich?

In dieser Folge sprechen wir darüber, welche rechtlichen Schutzmechanismen greifen, wenn die eigene Stimme, das eigene Bild oder eine täuschend echte digitale Version der eigenen Person im Netz auftaucht. Von Persönlichkeitsrecht und Kunsturhebergesetz über Wettbewerbs- und Strafrecht bis hin zu datenschutzrechtlichen Aspekten – das Gespräch zeigt praxisnah, wie man sich gegen Deepfakes und Identitätsmissbrauch wehren kann, was Plattformen leisten müssen und welche Schritte im Ernstfall sinnvoll sind.
Ein aktuelles Thema, das Influencer, Unternehmen und Kreative gleichermaßen betrifft.

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Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung: Rechte und Verfahren verständlich erklärt

„Wer schwerbehindert ist, ist unkündbar“ — dieses Missverständnis hält sich hartnäckig, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. In dieser Folge ordnen wir ein, was der Sonderkündigungsschutz tatsächlich leistet: Er verbietet Kündigungen nicht, sondern stellt sicher, dass eine Behinderung nicht der eigentliche Grund einer Kündigung ist.

Wir erklären die Begriffe — Behinderung, Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis unter 50 —, das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, ohne dessen vorherige Zustimmung eine Kündigung nichtig ist, das Präventionsverfahren und seine Abgrenzung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die wichtigsten Fristen: die sechsmonatige Wartezeit, die Drei-Wochen-Frist zur Mitteilung einer dem Arbeitgeber unbekannten Schwerbehinderung und die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

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Buchmesse Spezial – Rechtliches rund ums Buch

In dieser Spezialfolge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen umfassenden Blick auf die rechtlichen Aspekte rund um die Buchveröffentlichung – passend zur Frankfurter Buchmesse 2024. Themen wie Urheberrecht, Verlagsverträge, Self-Publishing und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Bucherstellung stehen im Mittelpunkt. Außerdem gehen wir auf den Schutz von Buchtiteln und Marken in Büchern ein. Ein Muss für Autoren, Verlage, und Kreative, die sich auf die rechtlichen Herausforderungen der Buchbranche vorbereiten wollen.

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