Bewertungsplattformen wie Kununu oder Google bieten (ehemaligen) Mitarbeitenden die Möglichkeit, Arbeitgeber öffentlich zu beurteilen. Was als Chance zur Verbesserung gedacht ist, kann für Unternehmen schnell zum Risiko werden – etwa wenn Bewertungen unsachlich, rufschädigend oder schlicht falsch sind. Aber was darf man eigentlich (noch) schreiben?
In der aktuellen Folge unseres Podcasts schauen wir uns eine aktuelle Entscheidung des OLG Bamberg an: Dort hatte ein Unternehmen versucht, über ein gerichtliches Verfahren die Identität der Person hinter einer besonders polemischen Bewertung zu ermitteln – und ist gescheitert. Die Begründung? Die Bewertung sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt, es liege weder eine Schmähkritik noch ein strafbarer Inhalt vor. Und: Formale Voraussetzungen für die Datenauskunft wurden nicht erfüllt.
Unsere Einordnung:
Die Entscheidung zeigt deutlich, wie hoch die Hürden für rechtliche Schritte gegen negative Bewertungen sind. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung zielführend ist – oder ob eine sachliche öffentliche Reaktion auf die Kritik nicht sogar der bessere Weg ist.
Im Podcast besprechen wir:
- Was das OLG Bamberg entschieden hat
- Wo die rechtlichen Grenzen bei Online-Bewertungen liegen
- Welche Möglichkeiten Unternehmen wirklich haben
- Warum Bewertungen immer auch ein Fall für strategische Kommunikation sind
Shownotes
- OLG Bamberg, Beschluss v. 16.06.2025 – 6 W 6/25 e
- OLG Köln: „Dubai-Schokolade“ muss aus Dubai stammen
- Kaffeerecht Folge 43 – Zulässigkeit von „Dubai-Schoklolade“
Meinungsfreiheit vs. Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Bewertungen auf Portalen wie Kununu oder Indeed genießen grundsätzlich den Schutz der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dürfen ihre Arbeitgeber bewerten — auch kritisch. Die Grenze liegt dort, wo eine Bewertung keine subjektive Meinungsäußerung mehr ist, sondern falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt: Wer behauptet, der Arbeitgeber habe Löhne nicht gezahlt obwohl das nicht stimmt, begeht keine geschützte Meinungsäußerung, sondern eine rechtswidrige Tatsachenbehauptung.
Wann müssen Plattformen Bewertungen löschen?
Plattformbetreiber sind nach § 10 TMG (jetzt § 7 DDG) erst nach Kenntnis von einer rechtswidrigen Bewertung zur Löschung verpflichtet. Das bedeutet: Arbeitgeber müssen aktiv werden, indem sie die Plattform auf die konkret beanstandete Äußerung hinweisen und belegen, warum sie rechtswidrig ist. Die Plattformen haben dann eine angemessene Zeit, um zu prüfen und zu reagieren. Reagiert die Plattform nicht, kommen Auskunftsansprüche und im Extremfall einstweilige Verfügungen in Betracht.
Anonymität der Bewerter: Herausforderung für Unternehmen
Ein besonderes Problem der Arbeitgeberbewertungsportale ist die Anonymität: Wer hinter einer Bewertung steckt, ist für den Arbeitgeber in der Regel nicht erkennbar. Auskunftsansprüche gegen die Plattformbetreiber bestehen nur unter engen Voraussetzungen. Der BGH hat entschieden, dass Bewertungsplattformen nicht verpflichtet sind, die Identität anonymer Bewerter preiszugeben, solange die Bewertung den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nicht verlässt (BGH, VI ZR 476/18).
Praktische Empfehlungen für Arbeitgeber
Unternehmen, die mit negativen Bewertungen konfrontiert sind, sollten zunächst prüfen, ob die Bewertung tatsächlich rechtswidrig ist — oder ob sie schlicht unangenehm ist. Unangenehme, aber wahre oder wertegebundene Aussagen müssen toleriert werden. Bei konkreten falschen Tatsachenbehauptungen lohnt eine gezielte Meldung an die Plattform mit präziser Begründung. Gleichzeitig ist Reputationsmanagement sinnvoll: Aktives Einwerben echter positiver Bewertungen ist legal und praktisch wirkungsvoller als der Versuch, einzelne Negativbewertungen zu entfernen.
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Transkript der Folge
00:02-00:09 Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für 00:09-00:12 Kreative, Unternehmer und Unternehmen. 00:14-00:17 Hallo und herzlich willkommen zu einer 00:17-00:25 weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht zur Folge Nummer 56 und an diesem Mikrofon wie 00:25-00:26 gewohnt dennis tölle 00:26-00:30 und am anderen mikrofon hannah schellberg hallo wir 00:30-00:31 schauen uns heute 00:33-00:40 ein sehr interessantes thema an wie so oft aber vorher haben wir noch ein kleines update und zwar 00:41-00:48 hat es eine weitere entscheidung gegeben zum thema dubai schokolade und wir hatten uns unter 00:48-00:48 anderem 00:48-00:48 in der folge 00:48-00:53 43 mal mit dieser thematik beschäftigt waren dubai schokolade denn dubai schokolade heißen 00:53-01:00 darf. Und da gab es zuletzt unterschiedliche Entscheidungen des Landgerichts Köln. Und da das 01:01-01:05 Oberlandesgericht Köln jetzt in einigen weiteren Entscheidungen dazu was gesagt hat, wollen wir euch 01:05-01:12 das natürlich nicht vorenthalten.
Denn man könnte da so ein bisschen von Rechtssicherheit sprechen, 01:12-01:19 die da eintritt. Und zwar hat das OLG Köln entschieden, in, ich glaube es waren insgesamt 01:19-01:20 vier Verfahren, 01:21-01:25 dass die Bezeichnung Dubai-Schokolade zusammen mit der gestalterischen Verpackung, 01:25-01:31 also insbesondere so einer Dubai-Skyline, dann irgendwelchen Wüstentönen und Slogans, 01:31-01:38 die auf der Verpackung drauf waren, Zauber Dubais, eine geografische Herkunftsangabe im Sinne des Markengesetzes sind. 01:38-01:44 Und da die Schokolade, die da gegenständlich war, tatsächlich aber aus der Türkei stammte, 01:45-01:48 wird damit eben eine Herkunft suggeriert, die nicht der Wahrheit entspricht. 01:49-02:03 Und damit ist es unzulässig.
In dem Zuge hatten einige Konkurrenten dann ein entsprechendes einstweiliges Verfügungsverfahren angestrebt und das war auch insofern von Erfolg gekrönt. 02:03-02:23 Das Oberlandesgericht hat sich damit also der, ich meine, der 33. Zivilkammer angeschlossen, die auch schon so entschieden hatte, während die vierte Handelskammer, müsste das gewesen sein, lediglich einen Hinweis auf die Rezeptur gesehen hat und das grundsätzlich für zulässig erachtet hat. 02:23-02:35 Aber im Ergebnis nun, in diesen Konstellationen wird man diese Bezeichnung als unzulässig ansehen müssen, wenn es eben nicht tatsächlich aus Dubai stammt.
02:36-02:57 Es bleibt aber dabei, das hatten wir damals auch als Fazit schon, dass es ganz erheblich auf die Gestaltung der Verpackung ankommt, also dass diese Bezeichnung Dubai-Schokolade auch zulässig sein kann, wenn der Rest der Verpackung eben entsprechend darauf hinweist, dass es nicht den Eindruck suggeriert, dass es tatsächlich aus Dubai kommt. 02:57-03:03 Da hatten wir in der Folge auch schon mal ein bisschen darüber gesprochen, welche Sachen man da machen könnte. 03:04-03:09 Das Gericht geht in diesem Fall jedenfalls oder in diesen Fällen davon aus, dass das nicht ausreichend war. 03:10-03:15 Und vor allen Dingen ist es davon ausgegangen, dass es nicht vergleichbar jetzt wie zum Beispiel der Hamburger oder das Wiener Würstchen 03:16-03:19 noch jedenfalls keine Gattungsbezeichnung darstellt, die dann zulässig sein kann, 03:20-03:25 sondern eben der Verkehr da noch nicht in diesem Maße dran gewöhnt ist.
03:27-03:43 So viel zu Schokolade und so viel zum Lebensmittelthema. Das soll gar nicht weiter unser Thema heute sein, sondern heute geht es um den etwas provokanten Titel, das wird man ja wohl noch schreiben dürfen, und zwar um Bewertungen. 03:44-03:44 Bewertungen 03:44-03:48 haben wir auch schon mal durchaus in diesem Podcast besprochen. 03:49-03:56 Wir wollen uns heute mal ein bisschen anschauen, wie das in dem Kontext der Arbeitgeberbewertungen aussieht.
03:56-04:01 Es gibt ja die ein oder andere Plattform oder die ein oder andere Möglichkeit für Arbeitnehmer oder ehemalige Arbeitnehmer, 04:02-04:03 den Arbeitgeber zu bewerten. 04:04-04:08 Und da gab es zuletzt eine Entscheidung des OLG Bamberg, 04:10-04:14 die wir, glaube ich, zum Anlass genommen haben, dieses Thema mal aufzurollen. 04:15-04:21 Ja, genau. Wir haben uns da einen aktuellen Fall rausgesucht und wollen den als Einstieg verwenden.
04:22-04:33 Wie es so oft der Fall ist, war es da auch, dass eben ein Ex-Mitarbeiter nochmal eine Bewertung als Abschiedsgeschenk dargelassen hat. 04:34-04:53 Es ging darum, dass eben dieser Mitarbeiter aus welchen Gründen auch immer aus diesem Unternehmen ausgeschieden war und dann eben auf einer Plattform im Dezember 2024 nochmal eine Bewertung veröffentlicht hat. Das war so eine Arbeitgeberbewertungsplattform. Ich weiß gar nicht, Dennis, wissen wir, welches genau war?
04:53-04:54 Nee, ne? 04:54-04:57 Ich meine, das ging aus der Entscheidung nicht hervor. 04:57-05:08 Also das eine war, meine ich, Google Places und das andere war QNONU. Also steht nicht explizit drin, aber wenn ich mir die Details angucke, würde ich vermuten, dass es diese beiden Plattformen gewesen sind.
05:09-05:22 Naja, auf jeden Fall, das, was hier vor allem interessieren soll, ist ja der Inhalt dieser Bewertung, weil das ist das, woran sich der Arbeitgeber natürlich dann gestört hat und warum es überhaupt zum Verfahren kam. 05:23-05:34 Überschrift der Bewertung war, der einzig fähige Leiter dieser Firma, ein Kupferkabel. Und dann war es eben eine Bewertung mit einem Stern, die dann noch weiter ausgeführt wurde. 05:35-05:43 In der Kategorie vorgesetzten Verhalten lautete die Bewertung dann, gehört an die Kasse bei, was auch immer.
05:44-05:47 Also die Entscheidung ist dann geschwärzt an der Stelle. 05:48-05:54 Ja, wo auch immer an die Kasse oder an eine Tankstelle, taugt für sonst aber rein gar nichts. 05:54-05:57 Und jeder weiß es bis auf ihren Chef, der ist genauso unfähig. 05:58-06:04 Die Zahlen sehen aber immer monatsfein aus, wenn man künstlich den Umsatz bremst, um immer gut und leistungsfähig dazustehen, 06:04-06:08 während man den Vorstand an der Nase herumführt und Umsatz vertuscht.
06:11-06:19 Ja, unabhängig vom Inhalt dieser Bewertung, vom Vorgehen her oder von der Situation war es so, 06:19-06:28 dass diese Bewertungen beide anonym abgegeben worden sind und der ehemalige Arbeitgeber in diesem Fall rausfinden mit diesem Verfahren, 06:28-06:33 um das es jetzt hier geht vom OLG Bamberg oder vorigeren ist dann vom Landgericht Aschaffenburg, 06:35-06:42 von den beiden Betreibern dieser Plattform herausfinden wollte, wer denn diese Bewertung abgegeben hat. 06:42-06:47 Also das Begehr war darauf gerichtet, bestimmte Informationen herauszugeben. 06:47-06:51 Es gibt dafür auch Grundlagen, in dem Fall das TDDDG. 06:52-06:54 Ich hoffe, ich habe jetzt kein G vergessen.
06:57-07:05 Das ist eine Norm, die Telekommunikation, Digitale Dienste, Datenschutzgesetz. 07:05-07:08 So ist die langen Form. TDDDG. 07:12-07:16 Danach ist es möglich, dass bestimmte Plattformbetreiber Informationen herausgeben müssen.
07:18-07:22 Da geht es unter anderem um Bestandsdaten und um Nutzerdaten. 07:22-07:30 In diesem Fall ging es auch eben um diese Daten und um die Frage, was ist denn tatsächlich herauszugeben. 07:30-07:31 Das ist 07:31-07:32 ein Antragsverfahren, 07:32-07:41 das vor dem Landgericht da geführt wurde, das in erster Instanz erfolglos gewesen ist und in zweiter Instanz dann auch. 07:43-08:01 Und das sich aber im Wesentlichen, wir können jetzt hier, wenn wir darüber sprechen, was die Begründung ist, sowohl auf die Begründung des Landgerichts als auch auf die Begründung des Oberlandesgerichts abstellen, weil die insofern, also das Oberlandesgericht hat das Landgericht insofern bestätigt, etwas ergänzt ausgeführt.
08:02-08:06 Deswegen nicht wundern, wenn wir da jetzt mal das eine, mal das andere zitieren. 08:10-08:19 Die Antragstellerin, also das Unternehmen, das hier betroffen war, hat verlangt oder beantragt, 08:19-08:27 dass die Betreiber zu 1 und zu 2 eben bestimmte Informationen herausgeben. 08:27-08:35 Da geht es zum einen darum, dass Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und IP-Adresse des Nutzers herausgegeben wird. 08:37-08:39 Und das eben von beiden.
08:40-08:46 Und gestützt wurde das eben auf das eben benannte Gesetz, das TDDDG. 08:47-08:49 Dort auf § 21, wer es genau wissen möchte. 08:49-09:03 Und danach ist es so, dass man eben bei Verletzung absolut geschützter Rechte aufgrund rechtsfähiger audiovisueller Inhalte oder aufgrund von Inhalten, dann kommt eine lange Liste von strafrechtlichen Normen. 09:07-09:10 Wie habe ich den Satz nochmal angefangen?
Weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall, wenn eines 09:10-09:12 dieser Normen 09:12-09:16 verletzt ist, dann kann gestattet werden, dass die Daten herausgegeben werden. 09:16-09:43 So, und das Landgericht und das Oberlandesgericht haben sich dann dezidiert mit diesen einzelnen Punkten beschäftigt und haben, das muss man leider sagen, doch an einigen Punkten Kritik geübt an diesem Antrag und einige Stellen gefunden, an denen der dann da auch rausfällt. 09:45-09:49 Vielleicht, bevor wir uns jetzt im Einzelnen angucken, was diese Punkte gewesen sind, 09:51-09:57 es ist ja in der Praxis ein bekanntes Problem, nicht nur im Bereich der Bewertung von Arbeitgebern, 09:57-09:58 sondern generell im Bereich von Bewertungen.
09:59-10:04 Alles, was anonym passiert, ist natürlich erstmal schwierig anzugehen, 10:04-10:07 wenn man jetzt sagt, man möchte die Person herausfinden, die dahintersteht 10:07-10:12 und möchte jetzt Ansprüche gelten machen und sagen, okay, ich möchte, dass ihr das künftig nicht mehr macht 10:12-10:15 und dass ihr vielleicht irgendwelche Kosten tragt etc. 10:17-10:18 Häufig ist es dann so, dass man sagt, 10:18-10:19 okay, vielleicht reicht es schon, 10:20-10:23 wenn die Bewertungen auf tatsächlicher Ebene einfach verschwinden 10:24-10:26 und man wendet sich eben an diese Plattform und sagt, 10:27-10:28 okay, ich melde das da, 10:28-10:30 ich gehe vielleicht gegen den Plattformbetreiber in der Form vor 10:30-10:32 und sage, das ist unzulässig, ihr müsst das entfernen. 10:34-10:37 Ich weiß es nicht, ich meine, es stand in der Entscheidung nicht drin, 10:38-10:41 ob das vorher schon passiert ist und vielleicht erfolglos war 10:41-11:10 Wenn man deswegen gesagt hat, dass man gegen die Person selber noch vorgehen möchte, um diese Bewertung zu entfernen. Dass das aber eine erhebliche Praxisrelevanz hat, ist ja allein die Tatsache, also wenn man sich die Bewertung von Unternehmen oder die Bewertung von Arbeitgebern anschaut, dann kann es natürlich gerade bei solchen Bewertungen wie diesen hier schon so sein, dass es eine wirtschaftliche Auswirkung hat.
11:10-11:16 und ich mache das ja auch nicht anders, ich gucke mir schon, wenn ich irgendwie ein Unternehmen habe, das ich nicht kenne, 11:17-11:21 lande ich fast automatisch auch irgendwo an irgendeiner Stelle bei Bewertungen zu diesem Unternehmen. 11:22-11:28 Gerade wenn ich Google nehme, da wird es mir halt auch direkt angezeigt, ob die irgendwie besonders positiv, besonders negativ bewertet sind. 11:29-11:33 Wenn ich als Arbeitnehmer unterwegs bin und dann mal gucke, naja, wie ist denn mein Arbeitgeber so bewertet, 11:34-11:40 dann kann das natürlich auch eine krasse Auswirkung auf meinen Personalstand oder auf die Anzahl der Bewerbungen haben, 11:41-11:49 wenn ich sehe, naja, da sind irgendwie in den letzten fünf Jahren 50 Prozent der Bewertungen so gewesen, 11:49-11:54 dass man sich da lieber nicht bewirbt, weil da vielleicht Sachen versprochen werden, die nicht stimmen. 11:54-12:02 Also das Interesse der Arbeitgeber ist absolut nachvollziehbar, so etwas zu entfernen, 12:02-12:06 Oder dass es, ich sage mal, jedenfalls der Wahrheit entsprechend darzustellen.
12:08-12:10 In diesem Fall war es aber nicht erfolgreich. 12:12-12:17 Ja, vielleicht noch ergänzend zu dem Thema, dass das immer relevanter wird. 12:17-12:18 Also das kann ich auf jeden Fall bestätigen. 12:19-12:24 Ich hatte sogar schon Fälle, wo es im Rahmen von Kündigungen, 12:24-12:29 also Auflösung von Arbeitsverhältnissen, wo man ja oft Vergleiche schließt, 12:29-12:36 sogar da schon auf den Tisch kam, dass man eben in den Vergleich von Arbeitgeberseite rein verhandelt haben wollte, 12:36-12:41 dass der Arbeitnehmer verpflichtet wird, keine Bewertung abzugeben, 12:41-12:46 weil man vielleicht befürchtet hat, dass die nicht gerade so toll ausfallen wird für den Arbeitgeber.
12:46-12:49 Also da ist durchaus auch, glaube ich, das Bewusstsein da schon bei den Arbeitgebern, 12:50-12:54 dass es halt wirklich relevant ist, gerade wenn man sich auf dem aktuellen Markt 12:54-12:58 vielleicht um qualifizierte Fachkräfte eher streiten muss, 12:58-13:00 als dass sie bisant am Meer vorhanden wären. 13:00-13:01 Die Frage ist ja 13:01-13:02 auch, wie bei allen Bewertungen, 13:03-13:05 wie sehr sie denn die Realität widerspiegeln. 13:05-13:08 Weil es ist ja erfahrungsmäßig auch so, 13:08-13:11 dass wenn es was zu meckern gibt, wird leichter gemeckert, 13:11-13:13 als dass gelobt wird, wenn es etwas zu loben gibt. 13:14-13:18 Also jeder, der zufrieden oder jedenfalls nicht unzufrieden ist, 13:20-13:22 gibt seltener eine Bewertung ab, 13:22-13:25 als derjenige, der wegen irgendetwas super unzufrieden ist.
13:25-13:25 Aus welchen Gründen auch immer? 13:26-13:29 ob das irgendwie, ich sage mal, das kann ja ein tolles Unternehmen sein 13:29-13:31 und dann gibt es aber in diesem Unternehmen eben eine Person, 13:31-13:33 mit der ich überhaupt nicht klarkomme und das projiziere ich dann auf dieses Unternehmen 13:34-13:36 und das führt dann zu einer negativen Bewertung, 13:37-13:39 die aber natürlich auf das ganze Unternehmen Auswirkungen hat 13:40-13:43 und hat dann auch Auswirkungen auf Leute, die sich bewerben, 13:43-13:45 die da vielleicht in einer ganz anderen Abteilung landen, 13:45-13:47 die mit dieser Person, die dafür ausschlaggebend war im Unternehmen, 13:47-13:51 dass ich jetzt so negativ gestimmt war, gar nichts zu tun hat. 13:51-13:55 Und deswegen, das ist eine sehr schwierige Situation. 13:56-14:08 Ja, so ein bisschen wirkt es ja auch hier.
Ich habe das ja eben zitiert. Es ging ja vor allem um diese Bewertung des vorgesetzten Verhaltens. Also es ist ja auf den Plattformen oft so, dass man da eben verschiedene Kategorien auswählen kann, die man dann bewertet. 14:08-14:17 Und hier war eben vor allem das Vorgesetztenverhalten scheinbar etwas, was den oder die gekündigte Arbeitnehmer dann tatsächlich gestört hat.
14:18-14:29 Vielleicht nutzen wir das direkt mal als Überleitung zu den rechtlichen Grundlagen einmal zu kommen, was man da denn so sagen bzw. schreiben darf und was nicht. 14:29-14:40 Also grundsätzlich gilt natürlich für Sagen genau das Gleiche wie für Schreiben, also alles, was ich im echten Leben sage, darf ich auch im Internet sagen grundsätzlich und andersrum genauso. 14:41-15:02 Was mit Sicherheit auch bekannt ist, Grundlage ist da immer die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes, die doch relativ weitgehend ist in Deutschland, aber eben auch Grenzen kennt.
Also die Meinungsfreiheit schützt natürlich die Äußerung oder Kundgabe von Meinungen, genauso auch von Tatsachenbehauptungen. 15:03-15:19 Da aber schon die erste Grenze, ich darf eben nur Dinge behaupten, Tatsachen behaupten, die wahr sind. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen, da ist die Lage relativ klar, das darf man eben nicht, jedenfalls dann nicht, wenn man weiß, es ist nicht wahr. 15:21-15:28 Außerdem sind aber, da spielt sich meistens dann die Musik bei Meinungsäußerungen, du darfst ja auch Kritik üben.
15:28-15:30 Die Frage ist nur immer, wo ist da die Grenze? 15:30-15:35 Also man darf auch überspitzte Kritik üben, man darf polemisch sein, ironisch sein. 15:36-15:40 Grenze liegt aber, das ist immer so der Begriff in der Rechtsprechung, bei der Schmähkritik. 15:41-15:46 Darunter versteht man dann Kritik, die sich in keiner Form mehr irgendwie mit der Sache auseinandersetzt, 15:47-15:50 wo kein Sachzusammenhang, auch keine Polemik irgendwie mehr erkennbar ist, 15:50-15:59 sondern es rein darum geht, irgendwie die Person, über die man spricht oder das Unternehmen, über das man spricht, herabzusetzen, zu diffamieren, 15:59-16:03 ist da immer so der Begriff, der in der Rechtsprechung auftaucht.
16:04-16:08 Wie man jetzt wahrscheinlich schon merkt, sind die Grenzen da aber generell sehr fließend. 16:08-16:14 Also wenn man jetzt nicht gerade einen Fall von klarer Schmähkritik hat oder eben Beleidigungen oder sowas in der Art, 16:15-16:18 dann ist immer eine Interessenabwägung entscheidend. 16:18-16:31 Und da wird eben abgewogen zwischen einmal dem Interesse der Person, die hier was äußert, eben ihre Meinungsfreiheit zu nutzen und dem Interesse der Person oder des Unternehmens, über das da gesprochen wird. 16:32-16:40 Und genau das, da steckt eben hier so die Problematik drin, dass das eben nie ganz klar ist.
16:40-16:45 Und im Rahmen dieser Abwägung, da große Freiheiten bestehen, natürlich auch für die Gerichte. 16:47-16:50 Und es auch in der Beratung bei uns natürlich oft schwierig ist. 16:50-16:53 Man hat natürlich so ein bisschen Anhaltspunkte, wie solche Urteile jetzt auch. 16:53-16:58 Dann kann man sagen, hier wurde mal so entschieden, dann wird das vielleicht hier in Ihrem Fall ähnlich zu bewerten sein.
16:58-17:01 Aber grundsätzlich hat man da immer eine gewisse Rechtsunsicherheit. 17:01-17:08 Also das ist so das Problem, aber auch irgendwie das Schöne, was die Meinungsfreiheit spannend macht. 17:09-17:17 Ja, wir haben in diesem Fall, also im Wesentlichen diese zwei Aussagen, die du vorhin zitiert hast, zu prüfen gehabt. 17:17-17:21 Und das Gericht hat, sowohl Landgericht als auch Oberlandesgericht sich dann anschließend, 17:22-17:26 letztlich in dieser Intensität nur mit der zweiten Aussage beschäftigt, 17:26-17:39 weil es nur bei der zweiten Aussage überhaupt eine relevante Aussage gesehen hat.
17:39-17:40 Warum, das hören wir gleich noch. 17:41-17:45 Vielleicht vorab noch so zwei formale Dinge, denn was wir eben schon gesagt hatten, 17:45-17:50 ich hatte eben diese Rechtsgrundlage da zitiert und da geht es darum, 17:51-17:53 der Anbieter, also der Betreiber in diesem Fall, 17:55-17:57 bei Kulunu ist es die New Work SE 17:57-17:59 und bei Google eben die Google 18:00-18:03 Islands Limited, die Betreibergesellschaft für die europäischen 18:03-18:06 Angebote, die 18:07-18:09 können dann vorhandene Bestandsdaten 18:11-18:13 herausgeben. In dem Fall 18:13-18:17 diesem TDDDG ist es so, dass die 18:18-18:24 ich bin sicher, dass es immer eines zu viel ist, ist das alles schön legal definiert. 18:25-18:31 Das heißt, legal definiert heißt auf Deutsch, dass es letztlich im Gesetz drin steht, was denn Bestandsdaten bedeutet.
18:31-18:35 Bestandsdaten bedeutet in diesem Fall, dass das personenbezogene Daten sind, 18:35-18:41 deren Verarbeitung zum Zweck der Begründung, Ausgestaltung, Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. 18:43-18:49 Und beantragt war aber, dass auch unter anderem die IP-Adresse herausgegeben werden soll zum Zeitpunkt der Erstellung. 18:50-18:53 So, das ist ja so ein bisschen die Hoffnung, wenn man die IP-Adresse zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Bewertung hat, 18:54-18:57 kommt man vielleicht über den Anbieter oder über den Provider dahin, dass man sagt, 18:57-19:01 okay, dann weiß ich auch von wem das erstellt wurde, jedenfalls den Anschlussinhaber. 19:02-19:07 Da hat das Gericht aber schon als erstes gesagt, Momentchen mal, eine IP-Adresse ist überhaupt gar kein Bestandsdatum.
19:07-19:11 Das heißt, was den Antrag angeht, dahingehend ist er schon mal unbegründet. 19:13-19:16 Und dementsprechend IP-Adresse gibt es schon mal gar nicht. 19:19-19:25 Dann ist es so, dass man eben nach dieser Norm Bestandsdaten zwar in Anführungsstrichen bekommen kann, 19:26-19:33 wenn aufgrund rechtswidriger audiovisueller Inhalte oder aufgrund von strafbaren Inhalten. 19:33-19:34 Das sage ich mal ganz vorsichtig.
19:35-19:40 Also die sind da noch im Detail etwas aufgeführt, welche strafbaren das sind, aber es müssen eben strafbare Inhalte sein. 19:41-19:44 So, und da hat das Gericht auch schon im ersten Schritt gesagt, okay, audiovisuelle 19:44-19:44 Inhalte 19:44-19:46 gibt es hier überhaupt nicht. 19:46-19:52 Weil es handelt sich um Textbewertungen oder eben in einem Fall dann nicht nur Textbewertungen, sondern auch um Sternebewertungen. 19:53-19:55 Und das hat aber mit audiovisuell nichts zu tun.
19:56-20:00 Audiovisuell, YouTube, Instagram etc., das können audiovisuelle Inhalte sein. 20:00-20:07 Da kann man eben sagen, okay, hier kann ich Bestandsdaten bekommen, wenn die rechtswidrig sind. 20:08-20:15 Wenn ich aber im Bereich von Text bin, so wie hier, also eine textliche Bewertung, dann brauche ich strafbare Inhalte. 20:17-20:26 Und diese strafbaren Inhalte, grenzendurch ist das eben ausgeführt, hat es hier aber nicht gesehen.
20:27-20:34 Ja, genau. Also kommen wir mal zur Entscheidung, wie das das OEG Bamberg das Ganze gelöst hat. 20:36-20:50 Wie du gerade schon gesagt hast, also die Bewertungen waren hier nicht strafbar und das würde ich auch sagen, ist relativ eindeutig. Also das hätten wir, glaube ich, jedenfalls beide genauso gesehen.
Für eine Strafbarkeit reicht das nicht. 20:52-20:55 Auch eine Schmähkritik hat hier das Gericht nicht gesehen. 20:55-21:00 Also ist es noch eine Auseinandersetzung in der Sache, die hier irgendwie stattfindet. 21:01-21:06 Natürlich ist das irgendwie polemisch und satirisch erfolgt auch ein Stück weit.
21:06-21:13 Aber es ist eben immer noch irgendwie eine Kritik, die einen Anknüpfungspunkt hat. 21:13-21:20 Also konkret hat das Gericht hier zu diesem zweiten Teil der Bewertung, 21:20-21:26 wo es dann darum ging, dass irgendwie der Umsatz, naja, ich sag mal, beeinflusst wird 21:26-21:29 oder die Zahlen da irgendwie verändert würden, hat das Gericht gesagt, 21:30-21:35 dass es da ja auch nicht darum ging, den Vorgesetzten irgendwie verächtlich zu machen, 21:35-21:41 sondern anhand eines konkreten Beispiels, nämlich eben diesem künstlichen Bremsen des Umsatzes, 21:42-21:47 geäußert wird, warum jetzt dieser Bewerter diesen Vorgesetzten für unfähig hält. 21:47-21:51 Und damit findet eben noch eine Auseinandersetzung in der Sache statt. 21:51-21:56 Es wird eben begründet, warum man jetzt die Kritik an diesem Vorgesetzten übt.
21:58-22:00 Und ja, das ist eben zulässig. 22:00-22:03 Also das mag vielleicht jemand anders anders sehen, 22:04-22:08 aber da sind eben diese Grenzen der Meinungsfreiheit noch nicht erreicht. 22:08-22:12 Also grundsätzlich darf man da eben verschiedener Meinung sein und darf die auch so äußern. 22:12-22:16 Und wenn das eben nicht, ich sag jetzt mal, komplett aus der Luft gegriffen ist, 22:16-22:18 dann ist das auch in Ordnung.
22:18-22:21 Und so sah es eben in diesem Fall jetzt aus. 22:23-22:25 Deswegen kam das Gericht hier zu dem Ergebnis, 22:25-22:27 dass diese Bewertung grundsätzlich 22:28-22:31 in diesen äußerungsrechtlichen Grenzen zulässig war. 22:32-22:32 Vielleicht noch mal ganz kurz, 22:32-22:37 bevor du da so diese Einzelteile ein bisschen auseinander nimmst. 22:37-22:39 Wir sind jetzt ja bei dieser zweiten oder ersten Bewertung, 22:39-22:40 jedenfalls bei der längeren Bewertung.
22:41-22:44 Diese sarkastische oder leicht sarkastische Bewertung, 22:45-22:49 dass der einzig fähige Leiter dieser Firma ein Kupferkabel sei, 22:50-22:55 den ich, Achtung, persönliche Meinung, kann man durchaus mal schmunzeln. 22:55-22:57 Das ist jetzt ja nicht… 22:57-23:02 Aber diese Bewertung war gar nicht mehr Thema, 23:03-23:04 weil das Landgericht schon gesagt hat, 23:05-23:11 das war die Bewertung, die bei Google Places, glaube ich, abgegeben wurde. 23:12-23:20 Und das Landgericht gesagt hat, ja, gegenüber Google sind wir aber überhaupt nicht zuständig hier, nach diesem Verfahren jedenfalls, 23:21-23:32 weil es gibt eben eine EU-Verordnung zur Zuständigkeit, die die Zuständigkeit der irischen Gerichte erst einmal vorsieht.
23:32-23:42 Und eben, da ein bisschen Kritik an diesem Antrag, dass nicht vorgetragen wurde, dass es sich hier überhaupt um eine unerlaubte Handlung oder Sachvertrag dazu fehlte, 23:43-23:49 dass es sich dabei auch um eine unerlaubte Handlung handelt, die dann wiederum eine Zuständigkeit deutscher Gericht über begründen könnte. 23:50-24:00 Das heißt, darüber haben das Landgericht und das Oberlandesgericht gar nicht entschieden, weil das Landgericht sich schon für unzuständig gehalten hat und das OLG das auch so bestätigt hat. 24:00-24:11 Das heißt, es ging letztlich in einfachem Strich nur noch um diese Bewertung, die dann, meine ich, bei Kununu stattgefunden hat, gehört an die Kasse bei oder Tankstelle, was du eben zitiert hast. 24:12-24:22 Also auch da ist es, wenn man so will, ein etwas formaler Gesichtspunkt gewesen, der dazu geführt hat, dass darüber gar nicht entschieden wurde.
24:22-24:30 Und dann die längere Bewertung, wo man tatsächlich auch ein bisschen mehr Futter dafür hat, um eine Abwägung stattfinden zu lassen, 24:30-24:36 ob wir hier eine Meinungsäußerung haben oder eben schon irgendwas, was Richtung Schmähkritik oder Strafbarkeit geht. 24:39-24:43 Ja, das wollte ich nur ergänzen, nicht, dass sich einer wundert, wo jetzt diese Bewertung geblieben ist. 24:43-24:47 Die war tatsächlich gar nicht Gegenstand der Entscheidung. 24:48-25:05 Ja, genau.
Das ist hier echt auch irgendwie auffällig, dass man merkt, man kann an vielen formalen Hürden schon scheitern. Also das ist auch was, wo ich sagen würde, das kann man daraus irgendwie für die Praxis mitnehmen aus dieser Entscheidung. 25:06-25:33 Also einerseits klar, rein inhaltlich, dieses Thema Meinungsfreiheit ist immer noch hoch gehalten und wird wohl hoffentlich auch weiterhin so hoch gehalten. Grenzen sind also relativ hoch anzusetzen, was man sagen darf.
Und andererseits aber eben dieser Punkt, dass man rein formal schon einige Voraussetzungen erfüllen muss, um überhaupt eine Chance zu haben, dass das Gericht in eine inhaltliche Prüfung einsteigt. 25:33-25:56 Also aus Arbeitgebersicht würde ich sagen, ist so ein Learning aus dieser Entscheidung, dass man eben ziemlich genau prüfen muss, ob man hier überhaupt Chancen hat, ob man sich hier ans richtige Gericht wendet, ob man vielleicht auf Grundlage dessen, wer für diese Plattform verantwortlich ist, auch irgendwie erstmal noch andere Schritte gehen muss. 25:57-26:03 und da ja tatsächlich das immer voranstellen muss seiner Prüfung, 26:03-26:06 um dann überhaupt erst zu dem Thema zu kommen, zu diskutieren, 26:07-26:09 war das hier in den Grenzen der Meinungsfreiheit oder nicht. 26:10-26:15 Also das ist wirklich gar nicht so einfach, aus Sicht des Unternehmens 26:15-26:18 oder des Arbeitgebers gegen so eine Bewertung vorzugehen.
26:21-26:21 Was das 26:21-26:23 Gericht 26:23-26:35 jetzt hier in diesem Fall noch zu kritisieren hatte und was man sich im Vorhinein natürlich auch immer fragen muss, ist, wer ist eigentlich derjenige, der hier Ansprüche geltend macht? 26:35-26:50 Weil Antragstellerin war hier das Unternehmen, also die juristische Person. Und wenn man sich diese Bewertung anguckt, dann ist die relativ klar aber auf die Vorgesetzten gerichtet. 26:51-27:01 Also da stand glaube ich auch, warte mal, gehört an die Kasse, taugt aber sonst reingar nichts, das war ja unter vorgesetzten Verhalten geschrieben.
27:03-27:05 Und genau, die Zahlen sehen aber immer 27:05-27:06 monatsfein 27:06-27:14 aus, wenn man künstlich den Umstand bremst, um immer gut und leistungsfähig dazustehen, während man den Vorstand an der Nase herumführt und Umsatz vertuscht. 27:14-27:32 Daraus hat das Gericht argumentiert und gezogen, dass es hier tatsächlich vielleicht gar nicht so sehr darum ging, das Unternehmen an sich, Klammer auf, den Vorstand, hat es dann herangezogen, dazu zu diskreditieren, sondern das Verhalten der konkreten Person des Vorgesetzten. 27:33-27:39 Jetzt ist natürlich die Frage, wenn ich jetzt aber als Unternehmen vorgehe, bin ich denn überhaupt verletzt, wenn hier in dieser Bewertung der Vorgesetzte kritisiert wird? 27:40-27:46 Das hat das Gericht jedenfalls im Rahmen dieser Abwägung, ist es hier jetzt ein Äußerung oder nicht und wie ist das einzuordnen, berücksichtigt.
27:47-27:49 Und das muss man sich vorher halt auch gut angucken. 27:49-27:53 Hätte vielleicht, das ist natürlich dann immer die Frage, ist der denn überhaupt erkennbar? 27:54-27:58 Das ist, glaube ich, ein großes Problem hier, weil der Vorgesetzte, wenn ich schon nicht weiß, wer da bewertet hat, 27:58-28:00 und das ist ein großes Unternehmen, dann gibt es einfach viele Vorgesetzte. 28:01-28:03 In jeder Abteilung wird wohl mal jemand das Unternehmen verlassen.
28:06-28:10 Das gibt vielleicht andere Probleme, aber das muss man sich vorher, glaube ich, auch gut angucken. 28:10-28:14 Als wer macht man denn hier Rechte gelten und führt ein Verfahren? 28:15-28:16 Ja, auf jeden Fall. 28:16-28:21 Also ich glaube, so ganz umgangssprachlich gesagt, kann man auch in dem Bereich generell festhalten, 28:22-28:24 dass es lohnt, vom Ende her zu denken.
28:24-28:30 Also zu überlegen, was möchte ich jetzt mit meinem Vorgehen gegen so eine Bewertung erreichen 28:31-28:33 und was ist vielleicht auch eher kontraproduktiv. 28:33-28:51 Also es ist ja oft so, also ich meine, in der Regel werden diese Bewertungen anonym erfolgen. Ich habe aber als Arbeitgeber oft irgendwie vielleicht jemanden im Verdacht oder es ist sogar irgendwie vermeintlich offensichtlich, weil man sich gerade von einer bestimmten Person getrennt hat oder so. 28:52-29:09 Und dann ist immer so die Frage, naja, auf welchem Weg kann ich denn jetzt irgendwie am elegantesten für mich da, ja, ich sag mal, rauskommen oder irgendwie noch das Beste draus machen.
Das muss nicht immer der Umstand sein, dass man dagegen wirklich juristisch vor Gericht vorgeht. 29:09-29:28 Also es gibt da durchaus Alternativen. Teilweise macht es ja auch Sinn, auf so eine Kritik zu reagieren, dass man da irgendwie drauf eingeht, in sachlicher Form eine Art von Dialog eröffnet und irgendwie dazu Stellung nimmt in der Antwort auf eine Bewertung oder sowas. 29:29-29:41 Also da macht es schon durchaus Sinn, einmal breiter zu denken und sowohl zu überlegen, gegen welche Personen kann ich hier alles vorgehen und auch in welcher Form.
Also da gibt es durchaus viele Möglichkeiten. 29:42-29:43 Ja, wir 29:43-29:43 haben ja 29:43-30:07 ganz häufig den Punkt, dass wir bei Bewertungen, unabhängig jetzt von Arbeitgeberfrage oder nicht, spätestens dann, wenn man sagt, okay, es hat hier keine Aussicht auf Erfolg, dass man gerichtlich dagegen vorgeht, gegen diese Bewertung, dass man dann sagt, naja, aber was man immer machen kann, ist eben, wie du gesagt hast, darauf zu reagieren. 30:08-30:28 Und der Otto-Normalverbraucher, der sich so Bewertungen anguckt und der sich tatsächlich damit auseinandersetzt, der wird auch erkennen, ob eine Bewertung dann tatsächlich so zu sehen ist oder so zu lesen ist, wie sie da steht oder ob es da etwas gibt, wo man das Ganze vielleicht relativiert. 30:28-30:42 Und wenn ich eine vernünftige Reaktion auf eine Bewertung habe, ist das für den Bewerteten immer eine gute Möglichkeit, auch eine negative Bewertung irgendwie noch in ein Licht zu rücken, das jetzt nicht ausschließlich, jedenfalls nicht einseitig ist.
30:42-31:06 Sondern das kann ich eben auf diesen Arbeitgeberbewertungsplattformen ja auch machen. Und das halte ich auch für sinnvoll. Nicht nur in dem Fall, dass ich sage, okay, ich habe hier irgendwie eine negative Bewertung, gegen die ich gerichtlich nicht vorgehen kann, sondern es zeigt irgendwie, dass ich als bewertetes Unternehmen, egal in welchem Kontext, mich damit aktiv 31:06-31:07 auseinandersetze 31:07-31:12 und dass ich irgendwo ein Verständnis und ein Verständnis, 31:14-31:18 ein Bewusstsein dafür habe, dass ich mich eben auch mit Kritik auseinandersetzen muss. 31:18-31:27 Und wenn ich die vernünftig beantworte, hat das, glaube ich, vielleicht sogar noch einen positiven Einfluss auf meine Außendarstellung, 31:28-31:31 als wenn ich da nichts tue.
31:31-31:36 Und es gibt natürlich auch diese Sachen, wo man dann irgendwie so eine Bewertung liest, die sehr pampig und sehr, 31:37-31:39 ja, hier war alles Mist und so und so. 31:39-31:42 Und dann gibt es da verschiedene Punkte, die da besprochen werden. 31:42-31:45 Dann kommt quasi eine Reaktion von Bewerteten, 31:45-31:47 die in gleicher Art und Weise da reagiert. 31:48-31:50 Ja, ich weiß nicht, ob es das dann besser macht, 31:50-31:56 aber man kann das ja auch irgendwie ein bisschen neutraler machen.
31:56-31:58 Ja, und was man natürlich auch sehen muss, 31:59-32:01 es kommt ja auch immer darauf an, wie ist das Gesamtbild. 32:01-32:04 Wenn ich jetzt irgendwie 20 super Bewertungen habe 32:04-32:06 und da ist dann eine, die so aus dem Raster fällt, 32:07-32:08 vielleicht sogar dann auch noch so extrem, 32:09-32:13 dann hat das für einen objektiven Leser natürlich immer so einen Beigeschmack. 32:13-32:15 Dann kann man sich auch irgendwie denken, 32:15-32:18 okay, da ist jetzt eine Person, die sich auf die Füße getreten gefühlt hat. 32:20-32:22 Dann würde ich jetzt auch mal sagen, 32:22-32:27 hat das nicht so große Auswirkungen auf die Reputation im Internet, 32:27-32:30 sondern, ich würde fast sagen, man kann es ignorieren.
32:31-32:33 Im Zweifel leitet man mit so einem Gerichtsverfahren 32:33-32:37 dann mehr Aufmerksamkeit darauf, als es vorher gewesen wäre. 32:38-32:42 Anders sieht es natürlich aus, wenn ich jetzt kaum Bewertungen habe 32:42-32:44 und dann kommen da zwei, drei, die so super negativ sind, 32:45-32:48 dann notet es sich vielleicht eher dagegen vorzugehen. 32:49-32:52 Ich hatte das in Anführungsstrichen aus eigener Erfahrung. 32:53-32:57 Ja, eine Zeit lang, das war, glaube ich, auch mal Gegenstand 32:57-33:01 von gerichtlichen Verfahren, wo es darum ging, 33:01-33:06 dass also eine Anwaltskanzlei sich gegen Bewertung gewährt hat mit der Argumentation, 33:06-33:09 die Leute, die uns dann bewertet haben, die dürfen uns gar nicht bewerten, 33:09-33:11 weil die haben gar nichts mit uns zu tun gehabt.
33:12-33:20 Und weil letztlich die Gegner der Anwaltskanzlei, also die Gegner der Mandanten dieser Anwaltskanzlei, 33:20-33:26 dann die Kanzlei bewertet haben, weil die gesagt haben, ich meine, das war so irgendwie im Bereich Inkasso oder sowas, 33:26-33:32 Ich sagte, das sind hier Methoden, das ist überhaupt nicht gut und die wollen ganz viel Geld von uns etc. 33:34-33:38 Wo man jetzt sagen muss, als Mandant hätte ich dann diese Kanzlei wahrscheinlich eher positiv bewertet. 33:39-33:41 Ich sagte, naja, die setzen meine Forderungen hier total gut durch. 33:42-33:47 Aber die Gegner, die natürlich dann von diesen Forderungen getroffen sind, haben das alles ganz negativ bewertet.
33:47-33:49 Aber die Frage, dürfen die die überhaupt bewerten? 33:49-33:52 Weil eigentlich machen die ja gerade diesen Job, den sie da anbieten, sehr gut. 33:53-34:02 Und ich meine, da gab es auch Entscheidungen, die gesagt haben, wenn du diese Dienstleistung nicht in Anspruch genommen hast, dann darfst du gar nicht bewerten. 34:02-34:06 Und du musst schon irgendwie in Kontakt getreten sein mit der Dienstleistung.
34:07-34:12 Ich weiß nicht mehr genau, wie es in dieser Konstellation gewesen ist, aber das macht natürlich Sinn. 34:12-34:20 Wenn ich die Ansprüche meiner Mandanten oder die Forderungen meiner Mandanten für die eben sehr gut durchsetze und der Gegner dann dabei verliert, 34:21-34:23 dann habe ich den Job eigentlich gut gemacht. 34:23-34:24 Und zwar genauso, wie mein Mandant das wollte. 34:25-34:27 Und dass der Gegner das dann doof findet, ist auch klar.
34:27-34:29 Aber darf der dann meine Dienstleistung bewerten? 34:30-34:31 Ja, man muss auch sagen, in solchen Fällen, 34:33-34:34 das kommt ja auch in anderen Bereichen vor. 34:35-34:38 Ich meine, wir hatten auch mal Fälle da mit Unternehmen 34:38-34:41 jetzt im Sinne von Handwerksbetrieb oder so, 34:41-34:44 wo man dann irgendwie ein Angebot eingeholt hatte 34:44-34:46 und war dann schon mit diesem Angebot überhaupt nicht zufrieden. 34:47-34:50 Und es ist nie was aus dem Auftrag geworden.
34:50-34:53 man hat aber dann irgendwie so bewertet, als wäre man da Kunde gewesen. 34:54-35:00 Also in solchen Fällen ist auch oft das Vorgehen gegen die Plattform selbst relativ aussichtsreich, 35:00-35:03 weil das eben ein relativ klares Kriterium ist. 35:03-35:08 Also jemand, der meine Leistung überhaupt nicht in Anspruch genommen hat, 35:08-35:09 der kann die eben auch nicht bewerten. 35:10-35:12 Und der hat auch kein berechtigtes Interesse daran, 35:12-35:15 dass diese Bewertung dann noch online bleibt.
35:16-35:19 Genau, also da hat man eigentlich immer ganz gute Chancen. 35:21-35:37 Und da muss ich mich auch gar nicht mit dieser Frage auseinandersetzen, ob ich hier so ein Antragsverfahren nach dem TDDG anstrebe, weil ich diese Daten gar nicht brauche, weil ich eben direkt gegen die Plattform vorgehen kann. 35:37-35:41 oder nicht gegen die Plattform, es gibt ja da Möglichkeiten, solche Bewertungen auch zu melden. 35:42-35:47 Und dann spare ich mir nämlich diesen Weg hier, der ja dann auch, das muss man auch sagen, 35:48-35:51 zeitlich ein wenig in Anspruch nimmt.
35:51-35:58 Also die Entscheidung vom OLG Bamberg jetzt abschließend ist vom 16.06.2025. 35:59-36:04 Das Landgericht Aschaffenburg hat den Beschluss am 6.03.2025 erlassen. 36:04-36:10 Jetzt weiß ich nicht, wann das gestartet wurde, Beschwerde gegen den 20.03. 36:13-36:15 Gut, es wird ein paar Wochen vorher gewesen sein.
36:16-36:21 Also doch, im Dezember 2024 wurde diese Bewertung veröffentlicht. 36:22-36:27 Und die Entscheidung, gut, letztlich ein halbes Jahr später, dass man diese Bestandsdaten nicht bekommt. 36:28-36:46 Wenn man sie denn bekommen hätte, dann wäre also ein halbes Jahr nur mit der Frage nach den Bestandsdaten ins Land gezogen und dann hätte man aber ja noch nicht die Entscheidung gehabt über die Frage, muss das jetzt weg? Dann hätte ich erstmal nur gewusst, vielleicht, wenn die Daten vorliegen, wer es denn gewesen ist.
36:47-37:05 Ja, und da muss man ja wieder auch sehen, so ein bisschen vom Ende her gedacht eben, also meistens haben diese Bewertungen ja die größte Wirkung, wenn sie aktuell sind. Also wenn ich mir jetzt für was auch immer Bewertungen anschaue, dann interessieren mich meistens die aktuellsten und nicht unbedingt die, die schon ein halbes Jahr oder Jahre zurückliegen. 37:05-37:19 Und da geht dann irgendwie die gerichtliche Praxis ein bisschen auseinander mit dem, was vielleicht im Interesse der Arbeitgeber oder der Unternehmen wäre. Das dauert eben.
Also das ist schon schwierig, so eine Entscheidung schneller hinzubekommen. 37:19-37:21 bekommen und dann, klar, kann das 37:21-37:22 irgendwie, wenn es vielleicht auch 37:23-37:25 innerhalb des Unternehmens für Aufsehen 37:25-37:27 gesorgt hat oder so, kann es dann ganz schön sein, wenn 37:27-37:29 man im Ergebnis die Entscheidung erreicht, wie 37:29-37:31 man sie wollte, vielleicht das Ganze gelöscht werden 37:31-37:32 muss, aber 37:33-37:35 für den Markt und für den 37:35-37:37 Bewerbermarkt, für den Arbeitnehmermarkt 37:37-37:39 könnte ich mir vorstellen, dass die Auswirkungen dann gar nicht mehr 37:39-37:41 so groß sind, weil da schon 37:41-37:43 ja so ein Stück weit Gras drüber gewachsen 37:43-37:44 ist dann über die Sache. 37:45-37:47 Um die Ursprungsfrage zu beantworten, 37:47-37:49 das wird man ja wohl noch schreiben dürfen, das ist 37:49-37:50 keine Frage, ne? Das ist meine Aussage.
37:51-37:52 Also, ja, 37:53-37:54 das wird man ja wohl noch schreiben dürfen. 37:54-37:56 Ja, wird man. So. Also, 37:57-37:58 das kann man, glaube ich, 37:59-37:59 so ein bisschen 38:01-38:01 resümieren, dass das 38:02-38:04 OLG Bamberg hier die 38:06-38:06 ja, also die 38:07-38:07 Meinungsfreiheit 38:10-38:11 gestärkt hat 38:11-38:12 oder jedenfalls unterstrichen hat 38:12-38:14 und die hier gegenständlichen 38:14-38:16 Bewertungen jedenfalls insofern 38:17-38:18 nicht dazu geführt haben, dass man 38:19-38:25 irgendwelche Daten heraus verlangen kann von den Betreibern und meines Erachtens nachvollziehbar, 38:26-38:31 auch wenn natürlich sich manche Arbeitgeber vielleicht was anderes wünscht, 38:31-38:37 aber wie gesagt, ich glaube, dass wenn irgendwie ein realistisches Abbild des Unternehmens kreiert wird 38:37-38:43 und letztlich muss man sagen, dazu gehören auch manchmal negative Bewertungen, 38:43-38:47 wenn sie denn Kritik darstellen, konstruktive Kritik vielleicht sogar, 38:48-38:50 Aber die Welt ist nun mal nicht perfekt.
38:50-38:57 Und kein Arbeitgeber kann es einem Arbeitnehmer immer 100% recht machen. 38:57-39:01 Und es ist immer mal so, da wird auch immer mal so eine Bewertung bei sein. 39:03-39:08 Ich glaube, man kann da angemessen darauf reagieren. 39:09-39:13 Die Möglichkeit, die hier jetzt genutzt worden ist, hat dann nicht gefruchtet.
39:15-39:17 Was nicht heißt, dass das in anderen Fällen nicht ohne weiteres möglich ist. 39:17-39:24 Wenn wir hier klar im Bereich Schmähkritik, strafbare Inhalte sind, dann wird man da auch, glaube ich, erfolgreich mit sein. 39:24-39:28 In diesem Fall war es nicht so, meines Erachtens, mit einer nachvollziehbaren Begründung des Gerichts. 39:30-39:37 Aber gerade in diesem Bereich der Frage nach Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist halt viel Raum.
39:40-40:05 Und da gibt es viele Dinge, die zu berücksichtigen sind und da kann man im Vorhinein, ist immer eine Unsicherheit dabei, wie wird das Gericht das entscheiden. Es gibt klare Fälle, es gibt unklare Fälle. Ich glaube aber, dass das hier jedenfalls nachvollziehbar begründet ist und sich ganz gut anhört, wie das Gericht das begründet hat. Und insofern, da also der Raum für solche Bewertungen weiterhin, glaube ich, ganz 40:05-40:07 groß ist.
40:08-40:13 Ja, dem würde ich zustimmen. Ich glaube, dann haben wir es, oder? Hast du noch was hinzuzufügen? 40:15-40:15 Der 40:15-40:16 Zettel ist 40:16-40:18 hier zu Ende.
Ich habe keine Stichpunkte mehr. 40:20-40:27 Dann würde ich sagen, wenn ihr noch Fragen zu diesem oder anderen Themen habt, liebe Hörerinnen und Hörer, 40:27-40:31 dann lasst uns das gerne wissen an podcast.tv.lo. 40:32-40:35 Und wir freuen uns auf die nächste Folge in zwei Wochen. 40:36-40:38 Und ich sage auf Wiederhören.
40:38-40:39 Auf Wiederhören, bis zum nächsten Mal.
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