Personenfotos sind aus Marketing, Unternehmenskommunikation und kreativen Projekten nicht wegzudenken. Gleichzeitig gehören sie zu den rechtlich sensibelsten Inhalten überhaupt. Sobald Menschen auf Bildern erkennbar sind, greifen Persönlichkeitsrechte – ergänzt durch die Vorgaben der DSGVO. In der Praxis entstehen Probleme dabei selten bei der Aufnahme selbst, sondern meist bei der späteren Nutzung der Bilder.
Auftragsfotografie: Verantwortung wird oft falsch eingeschätzt
Gerade bei Auftragsfotografie wird die Verantwortung häufig zwischen Fotograf und Auftraggeber hin- und hergeschoben. Auftraggeber gehen davon aus, der Fotograf kümmere sich um die Einwilligungen. Fotografen wiederum verlassen sich darauf, dass der Auftraggeber intern alles geregelt habe. Rechtlich ist das riskant: Haftbar ist regelmäßig derjenige, der die Bilder veröffentlicht und nutzt.
Model Release: Einwilligung reicht nicht – Nachweis ist entscheidend
Ein Model Release ist rechtlich eine Einwilligung bzw. vertragliche Regelung über Zweck, Umfang und Dauer der Bildnutzung. Zwar ist diese Einwilligung grundsätzlich formfrei möglich, praktisch entscheidend ist jedoch der Nachweis. Spätestens seit Geltung der DSGVO besteht eine Dokumentationspflicht. Ohne belegbare Einwilligung können Bilder im Streitfall nicht weiter genutzt werden – selbst wenn sie teuer produziert wurden.
Fehlende Einwilligung kann Inhalte wertlos machen
Fehlt ein Model Release oder ist es nicht auffindbar, droht mehr als nur rechtlicher Ärger. Im schlimmsten Fall dürfen Bilder nicht veröffentlicht werden oder müssen entfernt werden. Die gesamte Produktion – inklusive Kosten für Fotograf, Organisation und Zeitaufwand – kann damit wirtschaftlich wertlos sein.
Vertiefung im Podcast
In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir ausführlich über Model Releases, Haftungsfragen bei Auftragsfotografie und typische Praxisfehler. Die Episode richtet sich an Fotografen, Agenturen, Unternehmen und alle, die regelmäßig mit Personenfotos arbeiten.