Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

KI, Stimme, Bild – wem gehört das Ich?

Was tun, wenn KI Stimme oder Bild imitiert? Erfahre im Blog, welche Rechte dich schützen und wie du gegen Deepfakes vorgehen kannst.

Der digitale Zwilling – Realität aus dem Nichts

Künstliche Intelligenz kann heute täuschend echt imitieren: Stimmen, Gesichter, ganze Videos. Was noch vor wenigen Jahren nach Science-Fiction klang, ist längst Alltag – und stellt das Recht auf den Prüfstand. Ob Fake-Anruf, Deepfake-Video oder KI-Influencer-Profil: Die Grenze zwischen echt und künstlich verschwimmt. Doch was darf KI überhaupt, und wem gehört das digitale Abbild meiner selbst?

Rechtliche Grundlagen: Persönlichkeit und Einwilligung

Sowohl die Stimme als auch das Bild sind vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Beim Bild greift zusätzlich das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), das eine Veröffentlichung ohne Einwilligung grundsätzlich untersagt. Eine KI-Stimme oder ein KI-Video ist daher kein rechtsfreier Raum: Wer täuschend echt imitiert, ohne gefragt zu haben, riskiert Unterlassungs-, Schadensersatz- oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Denn auch die DSGVO stuft Stimmen als biometrische Daten ein – besonders schutzwürdig und sensibel.

Wenn du betroffen bist: Ruhe bewahren, Beweise sichern

Taucht eine KI-Stimme oder ein manipuliertes Video auf, das dich betrifft, gilt:

  • Beweise sichern (Screenshots, Bildschirmaufnahmen, URLs, Zeitstempel)
  • Plattform informieren (Melde-Tools nutzen, z. B. bei TikTok, YouTube oder Instagram)
  • Rechtliche Schritte prüfen, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung

In vielen Fällen reagieren Plattformen schnell, sobald ein Verstoß nachgewiesen ist. Kommt keine Reaktion, lassen sich Ansprüche auch direkt gegen die Plattform durchsetzen.

Vorbeugen ist besser: Verträge & Lizenzen prüfen

Wer regelmäßig mit Stimme, Bild oder Video arbeitet – etwa in Podcasts, Werbung oder Social Media – sollte vertraglich klar regeln, wie Aufnahmen verwendet werden dürfen. Eine Ergänzung um KI-Nutzungsklauseln (z. B. „keine KI-Bearbeitung ohne Zustimmung“) schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. Gerade Influencer, Kreative und Sprecher:innen sollten ihre Daten zusätzlich technisch schützen – etwa durch unsichtbare Wasserzeichen oder Monitoring-Tools zur Erkennung unerlaubter Nutzung.

Fazit: Das Ich bleibt geschützt – auch digital

KI eröffnet faszinierende kreative Möglichkeiten, birgt aber ebenso rechtliche Risiken. Die gute Nachricht: Niemand ist schutzlos. Das geltende Recht deckt auch KI-Generierungen ab – von der Einwilligungspflicht über Datenschutz bis zu strafrechtlichen Grenzen.

Shownotes

Betrifft Sie dieses Thema? KI-generierte Abbilder von Personen, Stimmenklone und digitale Avatare bewegen sich in einem noch ungeklärten Rechtsraum. Wenn Sie eigene Persönlichkeitsrechte schützen oder KI-Inhalte verantwortungsvoll einsetzen möchten, sprechen Sie uns an. Jetzt Kontakt aufnehmen →

Transkript der Folge

Speaker 1: 00:02-00:12 Willkommen zum Podcast Kaffeerecht von der Kanzlei TWW Law mit rechtlichen Themen für Kreative, Unternehmer und Unternehmen. Speaker 2: 00:14-00:18 Hallo und herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts Kaffeerecht. Speaker 2: 00:19-00:25 An diesem Mikrofon wie gewohnt Dennis Tölle und am anderen Mikrofon Hanna Schellberg. Hallo.

Speaker 2: 00:26-00:50 Hallo, und zwar sind wir beide echt, denn passend zum Titel dieser Folge, KI, Stimme, Bild, dreht es sich ein bisschen um die Frage, was können wir denn oder was möglich ist heute mit KI generierten Stimmen, Bildern, Videos und wie man das Ganze rechtlich begleiten und einpacken kann. Speaker 2: 00:51-00:54 Anlass ist tatsächlich eine kleine private Begebenheit. Speaker 2: 00:54-00:59 Ich hatte nämlich einen äußerst echt klingenden Spam-Anruf auf der Mailbox. Speaker 2: 01:00-01:01 Und das auch mit einer Stimme.

Speaker 2: 01:02-01:05 Also ich gehe davon aus, dass diese Stimme nicht bewusst gewählt wurde. Speaker 2: 01:06-01:06 Das hoffe ich zumindest. Speaker 2: 01:07-01:09 Jedenfalls wurde da irgendwie kein Bezug drauf genommen. Speaker 2: 01:12-01:13 Eine Stimme eines Bekannten.

Speaker 2: 01:14-01:18 Und da habe ich gedacht, krass, wenn ich jetzt nicht wüsste, dass er das nicht ist, Speaker 2: 01:18-01:24 dann könnte man darauf reinfallen, wenn der Kontext gepasst hätte. Speaker 2: 01:24-01:30 Es war halt einfach ein relativ billiger Kontext, muss man sagen. Speaker 2: 01:30-01:37 Aber da kam mir die Idee, dass wir, glaube ich, darüber im Podcast noch gar nicht richtig gesprochen haben. Speaker 2: 01:38-01:39 Das betrifft jetzt natürlich nur die Stimmen.

Speaker 2: 01:41-01:48 Und das Ganze ist ja auch als Video auf vielen Plattformen zu finden. Speaker 2: 01:50-01:53 Egal, ob das jetzt irgendwie Fälle sind, die jetzt ein bisschen durch die Presse auch geistern, Speaker 2: 01:54-01:58 ob das jetzt irgendwelche Fake-Werbeanzeigen von, ich weiß nicht, Tom Hanks war das, glaube ich, sind Speaker 2: 01:58-02:09 oder ob das irgendwelche Fake-News sind mit generierten Videos zu irgendwelchen vermeintlich stattgefundenen Ereignissen. Speaker 2: 02:11-02:16 und die Frage ist eben, wie kann man rechtlich als derjenige, der da selber betroffen ist, vorgehen? Speaker 2: 02:16-02:20 Was für Möglichkeiten gibt es außerhalb dessen?

Speaker 2: 02:20-02:22 Wer kann da vielleicht tatsächlich effektiv was machen? Speaker 2: 02:22-02:27 Die Plattformen, man selber, Strafverfolgungsbehörden oder sonstige Einrichtungen? Speaker 2: 02:29-02:34 Und da wollen wir einmal schauen, dass wir das so ein bisschen einordnen hier. Speaker 2: 02:35-02:40 Hattest du schon mal Kontakt mit irgendwelchen Fake-Stimmen, Fake-KI-Videos oder irgendwas?

Speaker 1: 02:42-02:52 Nee, also nicht in dem Sinne, dass man da irgendwie versucht hätte, mich aufs Ohr zu legen, so ungefähr. Speaker 1: 02:52-02:54 Nee, also das nicht, glaube ich. Speaker 1: 02:54-02:56 Also Fake-Anrufe oder so nicht. Speaker 1: 02:56-03:00 Das waren dann eher immer, ja, wenn, bin ich schon gar nicht drangegangen, glaube ich.

Speaker 1: 03:00-03:03 Also es war jetzt nicht, dass da irgendwas auf der Mailbox war oder so zum Glück. Speaker 1: 03:04-03:13 Aber ich habe da durchaus schon, also eher so Geschichten gehört von wegen, ich werde angerufen, dann aber wirklich live, also nicht jetzt Mailbox oder so. Speaker 1: 03:13-03:20 Und dann wird da irgendwie versucht, direkt Mama, hier Hilfe, ich bin irgendwie in Not und so. Speaker 1: 03:20-03:24 Solche Geschichten habe ich dann schon aus dem Bekanntenkreis gehört, aber selber nicht.

Speaker 1: 03:24-03:26 Eher so komische SMS immer. Speaker 2: 03:27-03:28 Ja, ja gut. Speaker 2: 03:30-03:31 Wobei, da ist im Moment etwas Ruhe. Speaker 2: 03:32-03:46 Es mehren sich die Stimmen, die aber, also die, die ich gehört habe, die sind erkennbar, fake und die Nummern, von denen das kommt, sind auch deutlich zu erkennen und deswegen kann man es auf diesem Wege jedenfalls einordnen.

Speaker 2: 03:47-03:58 Ansonsten kann ich mir sicherlich Situationen vorstellen, in denen gerade mit einer Stimme das Ganze auch zu unglücklichen Situationen führen kann und die auch schon geführt hat. Speaker 2: 03:58-04:04 In solchen Situationen hier, Mama, ist was Schlimmes passiert, ich brauche Geld, ich brauche dieses und jenes. Speaker 2: 04:07-04:12 Jetzt ist ein bisschen die Frage, was machst du dann, wenn das passiert? Speaker 2: 04:12-04:18 Jetzt kann man natürlich ganz am Anfang ansetzen, woher haben denn Leute überhaupt die Stimme von jemandem?

Speaker 2: 04:18-04:29 Also ich sage mal, nach den mir bekannten Tools jedenfalls ist es so, dass zwar die Trainingszeiten kürzer werden, um so eine Stimme zu klonen, aber du brauchst auf jeden Fall einmal ein Muster. Speaker 2: 04:30-04:39 Normalerweise, wenn man das mit diesen Tools macht, um zu sagen, okay, ich möchte gerne, dass ich meine Stimme irgendwie klonen, dann muss ich da eben bestimmte Sätze einsprechen. Speaker 2: 04:39-04:59 Da muss ich vorgegebene Sätze, die eben bestimmte klangliche Aspekte abfragen, einsprechen, die dann eben so verwurstet werden, dass da nachher das rauskommt, was klingt wie ich und zwar auch für jeden, ich sag mal, für jede Form des Satzes, für lautes Sprechen, leises Sprechen, für unterschiedliche Satzenden etc. Speaker 2: 05:03-05:15 Und das ist ja jetzt in vielen Fällen nicht möglich, wobei, ich sage mal so, das haben wir in der Vorbesprechung schon gesagt, Menschen, die ihren Podcast veröffentlichen, sind da natürlich dankbare Opfer.

Speaker 2: 05:20-05:23 begeben wir uns da ja sehenden Auges wahrscheinlich in Gefahr. Speaker 2: 05:24-05:28 Wobei wir nicht, sondern andere, die dann mit unserer Stimme veräppelt werden. Speaker 2: 05:30-05:35 Aber ja, was könnten wir denn tun, wenn mit unserer Stimme jetzt zum Beispiel irgendwas passiert? Speaker 2: 05:35-05:40 Nicht nur mit unserer Stimme, sondern auch, ich meine, jetzt gibt es keine Video-Edition dieses Podcasts, Speaker 2: 05:40-05:46 aber das Gleiche funktioniert ja genauso, wenn ich irgendwie Bilder habe, wo ich nicht mal mehr bewegt Bilder für brauche, Speaker 2: 05:47-05:50 um Videos zu generieren, in denen Menschen auftauchen, die da gar nicht auftauchen.

Speaker 2: 05:53-05:57 Was für Aspekte könnten da irgendwie relevant sein, wenn ich davon betroffen bin? Speaker 2: 05:57-06:00 Sagen wir mal, ich habe bei TikTok, kommt ein Video raus, keine Ahnung, Speaker 2: 06:00-06:08 das mich zeigt in einer Situation, in der ich nie gewesen bin oder in der ich etwas tue, was ich nie getan habe, Speaker 2: 06:09-06:11 was für Möglichkeiten habe ich. Speaker 1: 06:11-06:15 Vielleicht einmal kurz zur Einordnung, was da betroffen ist. Speaker 1: 06:15-06:20 Also grundsätzlich geht es ja bei all diesen Themen ums allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Speaker 1: 06:21-06:26 Also sowohl die Stimme als auch das Recht am eigenen Bild sind davon umfasst. Speaker 1: 06:28-06:33 Das betrifft eben den persönlichen Lebensbereich und ist somit auch grundrechtlich geschützt. Speaker 1: 06:33-06:39 Beim Recht am eigenen Bild haben wir ja dann noch die konkretere Ausgestaltung im KUG, also dem Kunsturhebergesetz, Speaker 1: 06:39-06:42 was da konkrete Regelungen vorsieht, Speaker 1: 06:42-06:45 auch unter welchen Bedingungen Bilder benutzt werden dürfen, Speaker 1: 06:46-06:49 auf denen ich erkennbar bin, ohne dass ich vielleicht gefragt werde. Speaker 1: 06:51-06:53 Grundsätzlich ist es aber immer nur zulässig, Speaker 1: 06:53-06:55 wenn ich meine Einwilligung erteilt habe.

Speaker 1: 06:56-06:59 Und gerade in diesen Bereichen, also wenn man jetzt dein Beispiel nimmt, Speaker 1: 06:59-07:02 bei TikTok wird einfach irgendwie ein Video veröffentlicht, Speaker 1: 07:02-07:03 wovon ich überhaupt nichts weiß, Speaker 1: 07:04-07:07 dann wird da kein Tatbestand gegeben sein, Speaker 1: 07:07-07:09 nachdem man das darf, gemäß KUG. Speaker 1: 07:10-07:13 Also dementsprechend ist man da immer schon mal in dem Bereich, Speaker 1: 07:13-07:16 wo man eben Unterlassung verlangen kann. Speaker 1: 07:17-07:19 Und ja, wie sieht es mit der Stimme aus? Speaker 1: 07:19-07:24 Da haben wir, soweit ich weiß, nur den allgemeinen Schutz Speaker 1: 07:24-07:25 nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

Speaker 1: 07:25-07:26 Also was heißt nur? Speaker 1: 07:26-07:30 Das ist ja schon ein relativ schwerwiegendes Recht. Speaker 1: 07:31-07:33 Und auch da ist es aber so, Speaker 1: 07:34-07:38 dass man eben nicht die Stimme einfach einfach sich kopieren darf und irgendwie verwenden. Speaker 1: 07:39-07:44 Also das ist eben ja auch ein sehr persönliches Merkmal, worüber man identifiziert werden kann.

Speaker 1: 07:46-07:51 Und dementsprechend muss man auch da gefragt werden, ob das in Ordnung ist. Speaker 2: 07:52-07:57 Gilt also letztlich nichts anderes wie bei echten Bildern oder echten Videos auch oder echten Stimmaufnahmen. Speaker 2: 07:59-08:00 Ohne Einwilligung läuft es nicht. Speaker 2: 08:00-08:08 Und dass einer zu einem KI-generierten Video seine Einwilligung erteilt hat, dürfte äußerst selten sein, denn dann bräuchte ich es vielleicht gar nicht KI generieren.

Speaker 2: 08:10-08:12 Wobei ich das natürlich selber, kann ich das natürlich machen. Speaker 2: 08:12-08:22 Wenn ich sage, ich möchte jetzt gerne ein Video mit mir generieren, mit irgendwelchem Inhalt oder ich möchte gerne mit meiner Stimme irgendwas machen, dann kann ich das natürlich tun. Speaker 2: 08:22-08:23 Dann gebe ich auch meine Einwilligung dazu. Speaker 2: 08:27-08:30 Wie sinnvoll das ist, das sei mal dahingestellt.

Speaker 2: 08:33-08:39 Aber um das zu vermeiden, wird ja häufig versucht, das Ganze so zu ändern, Speaker 2: 08:40-08:44 dass man eben quasi keine echten Personen abbildet, aber eben fiktive Personen abbildet. Speaker 2: 08:44-08:50 Das Problem ist nur, dass es nicht nur für die identische Darstellung gilt, Speaker 2: 08:50-08:56 sondern wenn ich jetzt durch diese, ich lasse ein Video generieren mit fiktiven Personen, Speaker 2: 08:57-08:59 und dann kommt da aber leider eine Person bei raus, Speaker 2: 09:00-09:01 die so aussieht und die es so gibt. Speaker 2: 09:03-09:04 Und dann ist die Frage, Speaker 2: 09:06-09:07 hat diese Person nicht Ansprüche darauf, Speaker 2: 09:08-09:09 dass das gelassen wird, Speaker 2: 09:10-09:11 weil es eben so aussieht, als sei sie es. Speaker 2: 09:11-09:14 Und da wird man wohl sagen müssen, Speaker 2: 09:14-09:17 dass das jedenfalls nach unseren bisherigen Regeln der Fall ist.

Speaker 2: 09:18-09:20 Da muss man nicht nur ähnlich sein, Speaker 2: 09:20-09:22 nicht nur identisch das Ganze abbilden, Speaker 2: 09:22-09:24 sondern es gilt auch für ähnliche Sachen. Speaker 2: 09:24-09:25 Und es ist ja dieser K.O.G.-Schutz, Speaker 2: 09:25-09:41 Das gilt ja im Bildnisbereich schon so weit, dass man da jetzt auch nicht irgendwie die Abbildung der Person braucht, sondern es reichen Teile der Person, es reichen Umstände der Person, nach denen eben so eine Person im Familienkreis erkannt werden könnte. Speaker 2: 09:42-10:05 Also ich brauche da jetzt keine Frontalaufnahme, um irgendwie in diesen Schutzbereich zu kommen. Das heißt also auch da käme ich jetzt zum Beispiel nicht weiter, wenn ich sage, okay, ich möchte entweder jemand Fiktives generieren, der dann zufällig aussieht wie jemand, der da Ansprüche geltend machen möchte, oder dass ich sage, ich möchte diese Person imitieren, aber ändere mal so ein paar Sachen, damit die nicht mehr ganz so aussieht, damit er keine Ansprüche hat.

Speaker 2: 10:06-10:32 Das wird wohl nicht funktionieren. Im Bereich der, also woran ich noch gedacht habe, was aber jetzt auch wahrscheinlich nur so ein Randbereich ist, urheberrechtliche Aspekte, dass man sagt, okay, wenn ich jetzt ganz konkret irgendwie eine Darbietung, die geschützt ist oder irgendwie einen Gesang nachahme oder imitiere, dann ist das natürlich etwas, was auch grundsätzlich geschützt sein kann, woran dann irgendwelche Rechte bestehen können. Speaker 2: 10:32-10:42 Es können Urheberrechte sein, es können auch Leistungsschutzrechte sein, die dann verletzt sein können. Wobei ich da aber sagen würde, es ist tatsächlich ein relativ kleiner Bereich, nur der nicht so eine große Praxisrelevanz hat.

Speaker 1: 10:43-10:54 Wie sieht es denn aus? Da musste ich jetzt gerade an denken, du hattest ja schon das Beispiel mit Werbung. Im kommerziellen Bereich muss ich da auch irgendwie wettbewerbsrechtlich, kann mir da auch was drohen? Speaker 2: 10:57-11:21 Ja, also denkbar wäre, dass man hier irgendwo, jedenfalls im Mitbewerberbereich, das heißt also zwei Unternehmen, die sich da am Markt gegenüberstehen oder eben in dem gleichen Bereich ähnliche Waren und Dienstleistungen anbieten, Ansprüche gegeneinander haben könnten, wenn man eine Nachahmung hat oder eine Rufausbeutung.

Speaker 2: 11:22-11:32 Das sind aber schon sehr spezielle Konstellationen. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, es fällt mir tatsächlich gerade das Unternehmen nicht mehr ein, es hat auf jeden Fall mit der Stimme von Bruce Willis Werbung gemacht. Speaker 2: 11:34-11:35 Ich meine, es war ein Baumarkt. Speaker 2: 11:37-11:41 Und da kann man natürlich überlegen, wenn die die Stimme lizenziert haben, Speaker 2: 11:41-11:48 die ursprünglichen Werbetreibenden, und jetzt gehe ich her und imitiere etwas, Speaker 2: 11:49-11:54 dann könnte man sagen, okay, das könnte eine Nachahmung oder eine Rufausbeutung sein, Speaker 2: 11:54-11:59 wenn eben da eine Anlehnung an diese bisherige Werbung erfolgt.

Speaker 2: 11:59-12:01 Da sind die Voraussetzungen aber relativ streng. Speaker 2: 12:03-12:21 Und zum anderen ist dann die Frage, wenn ich die Stimme von Bruce Willis imitiere, ich glaube gerade Bruce Willis ist auch in der Vergangenheit schon mal im Zusammenhang mit seiner Stimme auch aufgetreten, dass er keine Lizenz da an bestimmte Unternehmen vergeben hat. Speaker 2: 12:23-12:37 Glaube ich auch derjenige, der dann sagt, Momentchen mal, wenn ihr jetzt hier meine Stimme KI generiert nutzt, dann bin ich Anspruchsinhaber, der das untersagt. Und dann wäre die Frage, ob dann nicht auch ein Mitbewerber das auch noch tun kann.

Speaker 2: 12:38-12:44 Wenn ich da sagen würde, da kommt es nicht darauf an, ob es KI generiert ist oder ob es einfach so die echte Stimme genutzt wird. Speaker 1: 12:45-12:52 Also wahrscheinlich kommt es schon, also es kommt dann darauf an, ob ich diese Stimme mit dem Unternehmen in Verbindung bringe, oder? Speaker 1: 12:52-13:02 Also das ist so der Aspekt, der dann im Wettbewerbsverhältnis relevant wäre, ob man jetzt sagen würde, ich müsste jetzt gerade irgendwie an diese Seitenbacher Werbung denken, Speaker 3: 13:03-13:06 wo man ja schon irgendwie diese Stimme sehr mit dem Unternehmen verbindet. Speaker 3: 13:07-13:09 Jedenfalls, wenn man diese Werbung so oft gehört hat.

Speaker 3: 13:10-13:12 Und da könnte ich mir jetzt vorstellen, Speaker 1: 13:12-13:16 dass wenn jetzt jemand anders irgendwie einfach das so ein Stück weit nachahmen würde Speaker 1: 13:17-13:19 mit anderem Inhalt, dass Seitenbacher vielleicht sagen könnte, Speaker 1: 13:19-13:22 ja, hier, das verbindet man aber mit unserem Unternehmen. Speaker 1: 13:23-13:29 Und dann sowohl dieser Sprecher selber als auch Seitenbacher vielleicht eben irgendwie Ansprüche hätte. Speaker 2: 13:30-13:44 Halte ich für ein gutes Beispiel, weil tatsächlich in dem Fall wird es halt tatsächlich sehr stark damit verbunden sein. Also das, ja, da müssen wir nicht, das müssen wir nicht wiederholen, um Leuten einen Ohrwurm einzupflanzen.

Speaker 2: 13:45-14:04 Nee, in der Tat, das wäre, glaube ich, ein Punkt. Da wäre das, glaube ich, möglich. Aber ansonsten, wie gesagt, also da sind die Voraussetzungen im Wettbewerbsrecht schon echt eng. Da wird man wahrscheinlich auf anderem Wege weiterkommen, weil es gibt ja, also neben diesen Punkten gibt es natürlich auch noch das Strafrecht.

Speaker 2: 14:04-14:18 Ja, also es gibt ja durchaus auch strafrechtliche Normen, sowohl im Bereich zum Beispiel das Datenschutzstrafrecht, dass man auch da sagt, okay, ich habe irgendwie mit privaten Sprachaufnahmen etwas trainiert, da bin ich natürlich auch im datenschutzrechtlichen Bereich unterwegs. Speaker 2: 14:19-14:46 Da gibt es abgesehen von den dortigen Aspekten Bußgelder und andere Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Es gibt natürlich auch in Kombination zum Kunsturheberrechtsgesetz 2223 KOG auch noch einen 33 KOG, der einen strafrechtlichen Aspekt beinhaltet, womit ich also bei der Verletzung dieser Norm auch strafrechtlich belangt werden kann. Speaker 2: 14:46-15:07 Das heißt also Bildgenerierung oder Videogenerierung und dann eben die Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung ohne Einwilligung kann auch strafrechtliche Folgen haben.

Das gilt eben auch für KI-generiert oder nicht KI-generiert. Also insofern muss man da gar nicht unterscheiden. Speaker 2: 15:08-15:36 Und dann kommt natürlich mit dem Aspekt, dass ich jeden Inhalt frei ausdenken kann, kommen diverse andere strafrechtliche Normen in Betracht. Also das kann von einer Verleumdung über, weiß ich nicht, Betrug, versucht Betrug oder sowas, alles Mögliche sein, wo quasi die KI generierte oder das KI generierte Vehikel nur der Weg ist, um bestimmte Dinge zu erreichen.

Speaker 2: 15:37-15:59 Das heißt also, wenn ich eben versuche, mit einer Fake-Stimme irgendwen zu irgendetwas zu bringen, was er sonst nicht tun würde, dann erfüllt das eine strafrechtliche Norm. Das kann ich natürlich auch auf anderem Wege tun, aber dann würde man sagen, okay, jetzt ist diese KI-Generierung dann eben strafbar, wobei das dann eben nur das Mittel ist, was eben technisch jetzt auch mittlerweile recht einfach umzusetzen ist. Speaker 1: 16:00-16:16 Ja, vielleicht der Vollständigkeit halber auch noch zu erwähnen wäre die DSGVO. Das ist natürlich auch, kann auch personenbezogenes Datum eben darstellen, die Stimme und die Verwendung.

Da wollen wir aber jetzt, glaube ich, nicht näher drauf eingehen, oder? Speaker 2: 16:17-16:42 Ja, nein, wollen wir nicht tatsächlich. Aber wir haben halt bei der Stimme auch eine besondere Kategorie in der DSGVO. Es gibt ja da ganz erlaubt gesagt zwei Kategorien.

Und gerade bei so biometrischen Merkmalen oder biometrischen Daten sind die Anforderungen und die Folgen noch strenger. Speaker 2: 16:44-16:46 Und bei der Stimme bin ich eben da relativ schnell. Speaker 2: 16:48-16:52 Und ja, deswegen, also da gibt es unterschiedliche Anknüpfungspunkte, Speaker 2: 16:53-16:59 die sowohl von Seiten des Betroffenen, von Seiten Außenstehender, Speaker 2: 16:59-17:02 also Mitbewerber oder auch Strafverfolgungsbehörden, Speaker 2: 17:05-17:06 jedenfalls mal geprüft werden können. Speaker 2: 17:08-17:12 Und das setzt aber ja alles immer voraus, dass irgendwo erkannt wird, Speaker 3: 17:12-17:14 dass das etwas Unechtes ist.

Speaker 2: 17:15-17:17 Diese Frage stellt sich wahrscheinlich gar nicht Speaker 2: 17:17-17:18 bei den Betroffenen selber, Speaker 2: 17:18-17:20 weil der häufig sehr schnell sagen kann, Speaker 2: 17:20-17:21 das habe ich nicht gesagt, Speaker 2: 17:21-17:22 das bin ich auf dem Video, Speaker 2: 17:22-17:23 das habe ich nicht gemacht. Speaker 2: 17:24-17:26 Von außen ist es immer häufig ein bisschen schwieriger, Speaker 2: 17:27-17:28 das zu erkennen. Speaker 2: 17:30-17:31 Dieser Aspekt findet dann wahrscheinlich Speaker 2: 17:31-17:33 so im Bereich Fake News etc. Speaker 2: 17:34-17:35 eher statt, Speaker 2: 17:35-17:37 wo Außenstehende beurteilen müssen, Speaker 2: 17:37-17:38 ist das jetzt echt oder ist das nicht echt?

Speaker 2: 17:39-17:47 Und zu Beginn der KI-Generierung von Bilddaten oder Stimmdaten Speaker 2: 17:47-17:49 gab es, glaube ich, stärkere Anhaltspunkte dafür, Speaker 2: 17:49-17:50 dass das eben falsch ist. Speaker 2: 17:50-17:52 Weiß ich nicht, irgendwelche Relationen, die nicht passten, Speaker 2: 17:53-17:54 irgendwelche Verkehrsschilder, die ungedreht waren, Speaker 2: 17:55-17:55 Lichtverhältnisse, die nicht stimmen. Speaker 2: 17:56-17:57 Das lässt ja nach, das wird besser. Speaker 2: 17:59-18:01 Und dafür gibt es dann aber ja auch diverse Tools, Speaker 2: 18:01-18:03 die sich irgendwie auf die Flagge geschrieben haben, Speaker 2: 18:03-18:10 dass sie irgendwie bis zu 98 Prozent der KI-generierten Werke erkennen können.

Speaker 2: 18:12-18:16 Wie sehr das dann im Einzelfall stimmt oder nicht, ist die Frage. Speaker 2: 18:17-18:20 Aber je besser die KI wird, je besser wird auch die Erkennung. Speaker 2: 18:21-18:26 Ich glaube, das ist so ein Spiel, das jetzt gar nicht auf rechtlicher Ebene stattfindet, Speaker 2: 18:26-18:30 sondern Voraussetzung letztlich ist dafür, dass man sagt, Speaker 2: 18:30-18:33 okay, ich kann auch belegen, dass das nicht echt ist. Speaker 2: 18:34-18:37 Also es gibt ja auch immer noch das Argument, Speaker 2: 18:37-18:39 jemand sagt, das ist nicht echt und der eine sagt, doch, das ist echt.

Speaker 2: 18:40-18:43 Und dann ist die Frage, wer muss denn jetzt was beweisen? Speaker 2: 18:44-18:45 Und da schadet es sicherlich nicht, Speaker 2: 18:46-18:49 wenn ich sehr konkrete Anhaltspunkte dafür habe, Speaker 2: 18:49-18:51 dass es eben nicht echt ist. Speaker 2: 18:53-18:54 Und auf der anderen Seite haben wir, glaube ich, Speaker 2: 18:54-18:57 im Beweisbereich auch den Punkt, dass ich sagen kann, Speaker 2: 18:57-18:59 wenn ich mich auf eine Einwilligung berufe, Speaker 2: 18:59-19:15 Da muss ich die auch belegen, aber das ist die Frage, ob das in jeder Konstellation so zutrifft. Insofern, da gibt es auch nur eine sehr überschaubare Anzahl von Rechtsprechungen, die sich ganz konkret mit diesen Fragen auseinandersetzt.

Speaker 2: 19:21-19:49 Ein Punkt, glaube ich, den wir einmal, ich weiß nicht, ob der schon so klar angesprochen wurde, den ich aber ganz gerne noch einmal besprochen hätte, ist die Frage, ob ich selber, wenn ich jetzt da, keine Ahnung, ich bin TikTok, Insta, YouTube irgendwo unterwegs und will fremdes Material nutzen, fremdes KI-generiertes Material. Speaker 2: 19:49-20:05 Also es ist keine Frage, ob es KI generiert ist oder nicht. Und welche Aspekte habe ich da zu berücksichtigen? Also was mir jetzt vorschwebt, ist gerade so die Sprache.

Also ich lasse zum Beispiel Dinge vertonen. Speaker 2: 20:10-20:15 das wird wohl der Bereich sein, auf den ich jetzt gerade so ein bisschen abziele. Speaker 2: 20:16-20:17 Kann ich das ohne weiteres machen? Speaker 1: 20:19-20:23 Also vielleicht erst mal nochmal, das kam ja auch schon öfter im Podcast vor, Speaker 1: 20:23-20:30 in anderen Folgen auch, also an KI-generierten Inhalten bestehen ja grundsätzlich keine Urheberrechte, Speaker 1: 20:30-20:35 weil KI eben kein Mensch ist und nur Menschen können Urheber sein.

Speaker 1: 20:37-21:01 Was allerdings relevant ist, das hattest du ja auch schon mal angesprochen, ist dann dieser Punkt, wenn ich identifizieren kann, also wenn das eines angelehnt ist an zum Beispiel eine berühmte Person und man eben diese Verbindung da herstellt, dass man jetzt davon ausgehen könnte, das ist doch hier zum Beispiel Bruce Willis, der das gesprochen hat, dann reicht das ja schon dafür aus, dass ich diese Person fragen muss. Speaker 1: 21:02-21:15 Und da ist das jetzt egal, ob ich das generiert habe oder halt jemand anders, dann muss ich eben mich da absichern, gar nicht unbedingt bei der Person, die das generiert hat, sondern eben bei der Person, deren Stimme das imitiert. Speaker 1: 21:17-21:22 Genau, also da gelten dann grundsätzlich die gleichen Anforderungen, wie wenn die Person das wirklich gesprochen hätte. Speaker 2: 21:25-21:42 Und ich glaube, das Problem ist, dass einige Anbieter solcher Tools auch schon darüber gestolpert sind, dass auch unbewusst oder jedenfalls nicht fokussiert mit dem Ziel, eine bestimmte Stimme zu imitieren, darüber gestolpert sind, dass auch ähnliche Stimmen ausreichen.

Speaker 2: 21:42-21:53 Also jedenfalls nach der, sowas für den deutschen Bereich relevanten Rechtsprechung, ist auch die Assoziation mit bestimmten Stimmen kann unzulässig sein, wenn ich das zum Beispiel wirtschaftlich ausnutze. Speaker 2: 21:54-22:06 Das heißt also, wenn ich eben versuche, durch eine ähnliche Stimme eine Assoziation mit der Person herzustellen, dann führt das auch dazu, dass ich eine Einwilligung brauche. Speaker 2: 22:06-22:12 Wenn ich das nicht habe, dann kann das Unterlassungen, Kompensationsansprüche etc. nach sich ziehen.

Speaker 1: 22:13-22:23 Ja, wenn du jetzt schon sagst, ich brauche eine Einwilligung, dann ist es ja so, dass Personen, deren Stimme verwendet werden sollen, eben auch entsprechende Lizenzen. Speaker 1: 22:24-22:25 erteilen können. Das heißt, ich kann, Speaker 1: 22:26-22:28 oder wir könnten ja jetzt auch, wenn jetzt jemand Speaker 1: 22:28-22:30 käme und möchte mit unseren Stimmen hier Werbung Speaker 1: 22:30-22:32 machen, dann könnten wir Speaker 1: 22:32-22:34 auch sagen, vielleicht, ach ja, warum nicht? Speaker 1: 22:34-22:36 Dann wollen wir das aber bezahlt haben.

Speaker 3: 22:37-22:38 Vielleicht für Kaffee. Speaker 3: 22:38-22:40 Ja, stimmt. Warum eigentlich nicht? Speaker 1: 22:40-22:42 Ja, das ging ja grundsätzlich schon.

Speaker 1: 22:45-22:46 Besonderheit haben wir Speaker 1: 22:46-22:47 aber insofern noch, dass Speaker 1: 22:48-22:50 wie schon erwähnt, Speaker 1: 22:50-22:52 die Stimme eben über das allgemeine Persönlichkeitsrecht Speaker 1: 22:52-22:58 geschützt ist und dass der Hintergrund dieses Schutzes ist eben diese höchstpersönliche Speaker 1: 22:59-23:05 Lebenssphäre, der auch eben die Stimme angehört, weshalb man da nur so am Rande erwähnt eben Speaker 1: 23:05-23:06 immer aufpassen muss. Speaker 1: 23:06-23:11 Also ich kann jetzt nicht meine Stimme komplett abgeben in dem Sinne, dass ich selber da keine Speaker 1: 23:12-23:18 Rechte mehr dran habe und derjenige, der diese Rechte kauft, damit machen kann, was er oder Speaker 1: 23:18-23:18 sie möchte. Speaker 1: 23:19-23:19 Also das geht nicht. Speaker 1: 23:20-23:26 Dieser höchstpersönliche Schutz, den das allgemeine Persönlichkeitsrecht eben beinhaltet, der bleibt immer.

Speaker 1: 23:27-23:40 Weshalb man da nur raten kann, falls es dazu kommt, dass zum Beispiel Unternehmen da irgendwie Verträge machen, dass man da besonders aufpasst auch und vielleicht besonders genau ausgestaltet, was denn jetzt in Ordnung ist und was nicht. Speaker 2: 23:41-24:08 Also was in dem Kontext vielleicht ganz gut passt, ist, was ich so ein bisschen, ja, also auf der einen Seite ist das ziemlich spooky, aber dass es ja durchaus zum Beispiel Synchronsprecher gibt oder, ich sage mal, berühmte Stimmen gibt, deren Träger sagen, okay, ich lizenziere jetzt an Verwertungsunternehmen meine Stimme, damit über meinen Tod hinaus diese Stimme zum Beispiel genutzt werden kann. Speaker 2: 24:08-24:21 Also es ist ja durchaus, was kann ich mich daran erinnern, dass das mehrfach schon passiert ist, dass auf einmal in berühmten Serien die Stimme eines Schauspielers gewechselt hat, weil möglicherweise der Synchronsprecher gestorben ist. Speaker 2: 24:21-24:23 oder weil der Gewächsinn ist.

Und das ist ganz seltsam, Speaker 2: 24:23-24:25 wenn auf einmal, also der Film verliert ja Speaker 2: 24:25-24:25 an, Speaker 2: 24:27-24:28 ja manchmal auch an Speaker 2: 24:29-24:30 Relevanz, wenn Speaker 2: 24:31-24:33 dieser, wenn auf einmal die Stimme Speaker 2: 24:33-24:34 des Hauptdarstellers sich ändert, Speaker 2: 24:35-24:37 weil das verknüpft. Also es gibt natürlich so die ganz Speaker 2: 24:37-24:37 großen, das weiß ich nicht, Speaker 2: 24:39-24:40 James Bond, Bruce Willis oder der Speaker 2: 24:41-24:42 Grundsprecher von beiden, Speaker 2: 24:44-24:45 diese Stimmen, Speaker 2: 24:45-24:46 die sind ja sehr prägnant. Und genauso ist das Speaker 2: 24:47-24:48 zum Beispiel bei, würde ich jetzt sagen, Speaker 2: 24:48-24:50 diversen Filmen von Disney oder Speaker 2: 24:50-24:52 Lukas-Film oder so. Und da in dem Kontext, Speaker 2: 24:52-24:54 glaube ich, meine, das war James Earl Speaker 2: 24:54-24:56 Jones, der hat Speaker 2: 24:57-24:57 Rechte Speaker 2: 24:58-25:00 an seiner Stimme lizenziert, damit eben auch Speaker 2: 25:00-25:02 künftige Filme Speaker 2: 25:02-25:03 mit seiner Stimme Speaker 2: 25:04-25:06 synchronisiert werden können, die dann aber ja Speaker 2: 25:06-25:07 KI generiert ist.

Speaker 2: 25:08-25:10 Das heißt, das gibt es auch Speaker 2: 25:10-25:12 im Bereich Musik, dass man sagt, Speaker 2: 25:12-25:13 okay, hier unveröffentlichte Alben Speaker 2: 25:14-25:16 sind beendet worden mit der Hilfe von KI, Speaker 2: 25:16-25:18 dass auf einmal der Sänger, der nicht Speaker 2: 25:18-25:24 mehr unter uns ist, auf einmal doch noch irgendwas eingesungen hat. Das ist auf der einen Seite Speaker 2: 25:25-25:28 beeindruckend, auf der anderen Seite aber auch schon recht spooky, aber es ist rechtlich natürlich Speaker 2: 25:31-25:35 möglich und auch für, letztlich für jedermann möglich, dass er sagt, okay, ich lizenziere meine Speaker 2: 25:35-25:42 Stimme und ich kann jedenfalls diesen vermögensrechtlichen Teil auch für nach meinem Ableben Speaker 2: 25:42-25:43 Regeln. Und Speaker 2: 25:45-25:45 das Speaker 2: 25:46-25:48 ist, glaube ich, ganz interessant Speaker 2: 25:49-25:49 für Speaker 2: 25:50-25:51 sehr bekannte Synchronsprecher. Speaker 2: 25:52-25:54 Für uns beide würde ich jetzt behaupten, Speaker 2: 25:54-25:55 weiß ich nicht, ob das Speaker 2: 25:56-25:57 ja, Speaker 2: 25:58-26:00 vielleicht nicht.

Es wäre jedenfalls möglich. Speaker 1: 26:01-26:02 Ja, da Speaker 1: 26:02-26:04 sind wir mal gespannt. Aber vielleicht Speaker 1: 26:04-26:06 zu dem, gehen wir mal davon aus, Speaker 1: 26:06-26:07 das würde jetzt passieren. Speaker 1: 26:08-26:10 Wir merken, unsere Stimmen werden Speaker 1: 26:10-26:13 irgendwie verwendet und wir wissen davon aber eigentlich nichts.

Speaker 1: 26:15-26:16 Was kann man denn dann tun? Speaker 1: 26:17-26:19 Das wäre jetzt noch so ein Bereich, der vielleicht ganz interessant ist. Speaker 1: 26:20-26:22 An erster Stelle steht dann natürlich immer, Speaker 1: 26:22-26:26 wie bei ungefähr allen Rechtsverletzungen, Beweise sichern. Speaker 1: 26:28-26:32 Screenshots, Bildschirmaufnahmen, Sprachmemos, was auch immer.

Speaker 1: 26:34-26:35 Ja, festhalten, was geht. Speaker 1: 26:36-26:38 Und wenn man jetzt mal davon ausgeht, Speaker 1: 26:38-26:43 das wäre vielleicht auch im Internet, das ist auf einer Plattform oder so, TikTok hatten wir ja schon als Beispiel, Speaker 1: 26:44-26:47 dann hat man natürlich immer auch die Möglichkeit, das erstmal der Plattform zu melden. Speaker 1: 26:47-26:51 Also grundsätzlich in diesen Fällen hat man halt immer diese Dreierkonstellation. Speaker 1: 26:52-27:02 Einmal kann man halt direkt gegen denjenigen, der da tätig geworden ist, vorgehen und sich aber andererseits auch an die Plattform wenden.

Speaker 1: 27:03-27:03 Ja. Speaker 2: 27:04-27:07 Ja, also ich wollte gerade sagen, also das ist ja so ein bisschen der Punkt. Speaker 2: 27:07-27:12 Also wenn ich jetzt Betroffener bin und sage, ich möchte mich gerne gegen solche Aufnahmen oder solche Darstellungen wehren, Speaker 2: 27:12-27:18 dann habe ich das wie in anderen Bereichen auch, dass ich zwei Anspruchsgegner in Anführungsstrichen habe. Speaker 2: 27:18-27:23 Einmal den, der das gerade macht, der Täter und dann die Plattform, auf der das stattfindet, wenn es eine Plattform gibt.

Speaker 2: 27:24-27:27 Und bei den Plattformen ist es halt so, dass das in der Regel effizienter ist. Speaker 2: 27:28-27:36 Weil, ja, mit Vorsicht jetzt sagen, also in der Regel habe ich da überhaupt erstmal einen Ansprechpartner. Speaker 2: 27:36-27:41 Weil herauszufinden, wer das letztlich getan hat, ist manchmal eben gar nicht so einfach. Speaker 2: 27:41-27:48 Und da dann einen Kontakt zu finden, vielleicht ist es aber auch, also in diesem Kontext ist es halt schwer, da einen Anspruchsgegner zu finden.

Speaker 2: 27:49-28:04 Und da ist natürlich die Plattform einfacher zu fassen und in den ganzen Nutzungsbedingungen etc. ist auch klar geregelt, dass solche Sachen nur mit Zustimmung zulässig sind und die Plattformen reagieren da. Speaker 2: 28:05-28:32 Dafür muss ich aber eben den Beleg erbringen, dass das tatsächlich da stattgefunden hat und denen das mitteilen. Dafür gibt es entsprechende Formulare, Vorgehensweisen etc.

Und ich habe, wenn ich da die Mitteilung gemacht habe und es wird nicht gelöscht, habe ich danach möglicherweise auch die Plattform selbst als Anspruchsgegner, gegen die ich dann Ansprüche, die ich sonst gegen den eigentlichen Täter habe, durchsetzen kann. Speaker 2: 28:35-28:55 Ich muss aber im Vorhinein erst einmal, blöd gesagt, davon Bescheid geben, die Plattform in Kenntnis setzen, dass sie weiß, dass dort überhaupt etwas Unrechtmäßiges sich befindet, weil den Plattformen zugestanden wird, bei der Masse der Inhalte, die da veröffentlicht werden, ist nicht alles immer kontrollierbar. Speaker 2: 28:55-29:07 Und deswegen gibt es eben diesen Schritt, dass ich einmal die Plattform in Kenntnis setze. Das ist relativ einfach möglich und da ist auch keine Plattform von ausgenommen, jetzt mal abgesehen von irgendwelchen Fake-Plattformen oder sowas.

Speaker 2: 29:10-29:20 Und das würde ich behaupten, ist der Schritt, der zunächst einmal dazu führt, dass das Ganze verschwindet. Speaker 2: 29:22-29:28 Ich kann, das ist der nächste Punkt, dass man sagt, okay, ich möchte vielleicht gegen den Täter selber was unternehmen. Speaker 2: 29:29-29:35 Wenn ich die Daten habe, okay, dann habe ich eine ganze Litanei an Ansprüchen, Unterlassung, Kostenersatz, Geldentschädigung etc. Speaker 2: 29:37-29:38 Problematisch ist es eben, wenn ich die Daten nicht habe.

Speaker 2: 29:39-29:42 Dann kann ich versuchen, über die Plattform an die Daten heranzukommen. Speaker 2: 29:42-29:46 Da muss man auch ganz klar sagen, da sind die Plattformen sehr zurückhaltend Speaker 2: 29:46-29:50 und die Ansprüche in der Regel so ausgestaltet, Speaker 2: 29:50-29:55 dass wir einen sehr schweren Verstoß in der Regel strafrechtlicher Natur haben müssen, Speaker 2: 29:56-29:59 damit es eine Verpflichtung gibt, dass da Daten herausgegeben werden. Speaker 2: 30:00-30:02 Und dann ist immer die Frage, was sind das denn für Daten? Speaker 2: 30:02-30:05 Und kann ich dann tatsächlich mit den Daten was anfangen?

Speaker 2: 30:05-30:09 Also manchmal können Strafverfolgungsbehörden damit was anfangen. Speaker 2: 30:10-30:13 Das heißt, die können dann mit Loginsight.IP etc. was anfangen. Speaker 2: 30:13-30:15 Aber wenn der nicht steht, das war Hans Müller, Speaker 2: 30:15-30:17 der hat sich hier mit hansmüller.gmx.de angemeldet, Speaker 2: 30:18-30:20 wohnt in der Musterstraße 1 in 12345 Berlin.

Speaker 2: 30:22-30:23 Und diese Daten werde ich nicht bekommen von der Plattform. Speaker 2: 30:24-30:25 Das ist, glaube ich, nicht, Speaker 2: 30:26-30:28 wenn wir jetzt auch keine Versprechung machen. Speaker 2: 30:30-30:33 Da wird man dann tatsächlich den Weg wahrscheinlich nicht gehen, Speaker 2: 30:33-30:35 sondern dann sagen, okay, ich wende mich an die Plattform selber, Speaker 2: 30:35-30:37 ich wende mich an eine Strafverfolgungsbehörde Speaker 2: 30:39-30:40 oder ganz stumpf an die Polizei. Speaker 2: 30:41-30:44 Auch die Polizei kann mit solchen Sachen umgehen.

Speaker 2: 30:46-30:47 Und dann besteht natürlich die Möglichkeit, Speaker 2: 30:48-30:50 dass ich auch die Datenschutzbehörde noch informiere, Speaker 2: 30:50-30:52 je nachdem, was für einen Vorfall ich da habe. Speaker 2: 30:52-30:54 Wenn zum Beispiel im Bereich der Stimmnutzung, Speaker 2: 30:54-30:55 was ich eben schon sagte, Speaker 2: 30:56-30:57 das ist ein personenbezogenes Datum oder was du sagtest, Speaker 2: 30:58-31:00 und dann kann ich dort eine Meldung machen. Speaker 2: 31:01-31:17 Und dann gibt es, das können wir in den Shownotes verlinken, auch noch andere Plattformen, die eben in solchen Fällen Meldungen annehmen und sich darum kümmern, dass Dinge vielleicht auch dauerhaft verschwinden. Speaker 2: 31:21-31:24 Die gibt es, die wollen wir jetzt gar nicht einzeln drauf eingehen.

Speaker 2: 31:24-31:31 Aber das sind so die, ja letztlich die Wege, die ich dann ganz konkret gehen kann. Speaker 2: 31:31-31:33 ganz als erstes sollte ich aber tatsächlich Speaker 2: 31:33-31:35 einfach dafür sorgen, dass ich das belegen kann, Speaker 2: 31:35-31:37 dass ich, keine Ahnung, vielleicht auch Speaker 2: 31:37-31:39 das Video mal runterlade oder eben entsprechende Screenshots Speaker 2: 31:39-31:40 mache, URLs etc. Speaker 2: 31:42-31:42 um Speaker 2: 31:43-31:44 den Verstoß Speaker 2: 31:45-31:46 zu sichern. Speaker 2: 31:47-31:48 Und dann ist letztlich die Frage, Speaker 2: 31:49-31:51 was kann ich vielleicht, also entweder danach, Speaker 2: 31:51-31:53 meistens kommt man immer erst drauf, was man dann danach Speaker 2: 31:53-31:55 noch macht, oder was ich vielleicht am besten ganz Speaker 2: 31:55-31:57 am Anfang schon gemacht hätte, damit es gar nicht erst dazu Speaker 2: 31:57-31:57 kommt.

Speaker 1: 31:59-32:08 Ja, genau. Also gerade für die, die vielleicht den Podcast hören und dann sich vorher schon mal informiert haben, bevor sie irgendwie ihre Stimme für was auch immer hergeben. Speaker 1: 32:09-32:20 Gerade wenn man das eben tut, wenn man irgendwie zum Beispiel für Werbung oder sowas einspricht, wie auch immer, dann macht es Sinn, dass man da ganz klar sich vertraglich einmal absichert. Speaker 1: 32:21-32:36 Wenn es nur so ein Zusatz ist, dass die Stimme eben nicht verwendet werden darf ohne Zustimmung oder dass für jede einzelne weitere Verwendung oder KI-Nutzung eben gefragt werden muss, das macht durchaus Sinn, um da Klarheit zu haben.

Speaker 1: 32:36-33:02 Weil das kennt wahrscheinlich jeder, über die Vertragsauslegung kann man immer streiten. Und wenn eben nichts drinsteht, dann kann man besonders gut darüber streiten und diskutieren und in beide Richtungen auslegen. Und deswegen macht das durchaus Sinn, ja, da präventiv klare Regeln zu treffen für beide Seiten. Also sowohl für denjenigen, der das Ganze verwerten möchte, als auch für denjenigen, um dessen Stimme es geht.

Speaker 2: 33:03-33:17 Und dann ist das so ein allgemeiner Hinweis. Es schadet natürlich auch nicht, ein bisschen aufmerksam zu sein, welche Daten man denn nur so in die Welt hinaus streut. Denn soweit KI auch ist, es braucht immer noch ein bisschen Trainingsdaten. Speaker 2: 33:19-33:33 Und auch wenn wir jetzt hier völlig unsere Stimme in die Welt pusten, auch das ist ja eine bewusste Entscheidung.

Ich glaube, da ist man gut beraten, wenn man sich da auch auf technischer Ebene mal so ein bisschen mit auseinandersetzt. Speaker 2: 33:35-33:49 Im Nachhinein, klar, kann man gucken, wenn das mal passiert ist oder wenn man auf der Suche ist sogar nach solchen Verstößen, dann gibt es natürlich Reverse Image Searches, wo man mal gucken kann, wo sind denn Bilder von mir. Speaker 2: 33:51-34:00 Wenn ich tatsächlich professionell damit unterwegs bin, kann ich auch Wasserzeichen hinterlegen, auch nicht sichtbare Wasserzeichen in den Daten, die ich da so veröffentliche. Speaker 2: 34:00-34:05 Das trifft jetzt tatsächlich gerade Video- und Bildmaterial.

Speaker 2: 34:05-34:10 Und ich kann natürlich auch ein gewisses Monitoring betreiben, Speaker 2: 34:10-34:14 dass ich ihm sage, okay, ich kann auch frühzeitig reagieren, Speaker 2: 34:14-34:15 wenn etwas damit passiert. Speaker 2: 34:15-34:19 Das ist immer die Frage, ob das den Privatmann denn tatsächlich so betrifft. Speaker 2: 34:19-34:23 Aber die Leute, die mit Bild und Ton in der Öffentlichkeit stehen, Speaker 2: 34:24-34:33 Die haben zunehmend auch über Agenturen dann technische Mittel im Einsatz, um solche Nutzungen eben zu finden. Speaker 2: 34:34-34:43 Weil je bekannter ich bin und je besser sich meine Stimme wirtschaftlich nutzen lässt, umso stärker wird es auch getan.

Speaker 2: 34:43-34:52 Und da hinterher zu sein, gehört mittlerweile, und nicht nur mittlerweile, es gehört dazu wie früher, Speaker 2: 34:53-35:05 Überwachung der, auch heute noch die Überwachung der gängigen Klatschzeitschriften zum Pendant eines jeden Prominenten gehörte, muss man jetzt eben auch nach KI-generierten Sachen suchen. Speaker 1: 35:06-35:21 Ja, und ich würde sagen, der Kreis der Personen, die da betroffen sein können, der ist ja eigentlich erheblich gewachsen in den letzten Jahren, wenn man überlegt durch sowas wie eben Social Media, Social Media Marketing, Influencer, da ist ja, steckt ja viel dahinter. Speaker 1: 35:21-35:45 Also so ein Influencer-Profil lebt ja gerade von der Person, die sich zeigt und die eben in die Kamera spricht. Und da sind ja meines Wissens nach, also ist der Kreis ja riesig geworden, dass nicht nur die größten Influencer damit irgendwie Geld verdienen und Marken durchaus auch eben kleinere Profile nutzen, um da Marketing zu betreiben.

Speaker 1: 35:46-36:09 Und ich meine auch letztens gelesen zu haben, es gibt so ein Profil, glaube ich, auf Instagram oder so, wo das schon genutzt wird, dass es einfach ein komplettes Fake-Profil, also KI generiert, die Person und auch die Stimme, was dann eben verwendet wird, um so Werbung zu betreiben, wie das auch die echten Influencer tun. Speaker 1: 36:10-36:33 Und genauso ist es ja auch möglich, statt dass ich dann eben denjenigen anschreibe, um da einen Vertrag zu schließen, habe ich ja genug Material auf der Seite der Person, um mir da selber was zu generieren. Also ich glaube, das betrifft mittlerweile mehr Menschen, als das vielleicht früher der Fall war, als die Zahl der Promis, sage ich mal, doch noch etwas begrenzter war. Speaker 2: 36:33-36:55 Ja, ich sage mal, gerade jetzt im Bereich dieser, ich sage mal, vorsichtig gegenseitigen Bewertung unterschiedlicher Aussagen von Influencern, die da manchmal vorgenommen werden, gerade in diesem Bereich ist es natürlich auch ganz einfach, da jetzt mal zwischenzugrätschen mit eben nicht echtem Material.

Speaker 2: 36:57-37:20 Und das, ja, also, wie gesagt, der Anwendungsbereich ist relativ groß, die rechtlichen Anknüpfungspunkte sind vorhanden, da muss man, glaube ich, auf tatsächlicher Ebene einfach mal einfach bloß schnell sein und gucken, dass man an den richtigen Stellen die richtigen Meldungen absetzt, um dem Herr zu werden, wenn da was passiert. Speaker 2: 37:23-37:33 Wenn man dann in Anführungsstrichen später auch noch den Luxus hat, dass man den Anspruchsgegner tatsächlich kennt, lassen sich da auf dem klassischen Wege auch noch diverse Ansprüche durchsetzen. Speaker 2: 37:34-37:54 Aber ich glaube, der erste Punkt ist tatsächlich, dass ich, wenn ich da unterwegs bin, mir alle Formulare und alle Wege, die mir die Plattformen bieten, bereitgelegt habe für den Fall der Fälle, damit ich da entsprechend reagieren kann, wenn denn was passiert. Speaker 1: 37:55-38:00 Okay, dann würde ich sagen, haben wir es, oder?

Ich habe nichts mehr hinzuzufügen. Speaker 2: 38:01-38:08 Man kann, glaube ich, bei jedem Punkt noch sehr viel tiefer einsteigen, aber das wollen wir ja gar nicht, sondern einfach mal so eine kleine Einordnung geben. Speaker 2: 38:10-38:12 Also vielleicht auch so ein bisschen vermitteln, dass da keiner wehrlos ist. Speaker 2: 38:15-38:18 Und nee, ich habe dem auch nichts hinzuzufügen.

Speaker 2: 38:18-38:23 Ich würde sagen, wir hören uns hoffentlich in 14 Tagen wieder. Speaker 2: 38:24-38:33 Und wenn an diesem Thema oder an anderen Themen Interesse besteht, dann freuen wir uns über Feedback an podcast.tvw.lor. Speaker 2: 38:33-38:36 Und ich würde sagen, bis zum nächsten Mal. Speaker 1: 38:38-38:41 Ja, danke fürs Zuhören und bis nächstes Mal.

Tschüss.

06aeb2f2486643ac90b84e5515a820c8 KI und Recht

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