Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Model Release, Auftragsfotografie und Haftung

Personenfotos sind aus Marketing, Unternehmenskommunikation und kreativen Projekten nicht wegzudenken. Gleichzeitig gehören sie zu den rechtlich sensibelsten Inhalten überhaupt. Sobald Menschen auf Bildern erkennbar sind, greifen Persönlichkeitsrechte – ergänzt durch die Vorgaben der DSGVO. In der Praxis entstehen Probleme dabei selten bei der Aufnahme selbst, sondern meist bei der späteren Nutzung der Bilder.

Auftragsfotografie: Verantwortung wird oft falsch eingeschätzt

Gerade bei Auftragsfotografie wird die Verantwortung häufig zwischen Fotograf und Auftraggeber hin- und hergeschoben. Auftraggeber gehen davon aus, der Fotograf kümmere sich um die Einwilligungen. Fotografen wiederum verlassen sich darauf, dass der Auftraggeber intern alles geregelt habe. Rechtlich ist das riskant: Haftbar ist regelmäßig derjenige, der die Bilder veröffentlicht und nutzt.

Model Release: Einwilligung reicht nicht – Nachweis ist entscheidend

Ein Model Release ist rechtlich eine Einwilligung bzw. vertragliche Regelung über Zweck, Umfang und Dauer der Bildnutzung. Zwar ist diese Einwilligung grundsätzlich formfrei möglich, praktisch entscheidend ist jedoch der Nachweis. Spätestens seit Geltung der DSGVO besteht eine Dokumentationspflicht. Ohne belegbare Einwilligung können Bilder im Streitfall nicht weiter genutzt werden – selbst wenn sie teuer produziert wurden.

Fehlende Einwilligung kann Inhalte wertlos machen

Fehlt ein Model Release oder ist es nicht auffindbar, droht mehr als nur rechtlicher Ärger. Im schlimmsten Fall dürfen Bilder nicht veröffentlicht werden oder müssen entfernt werden. Die gesamte Produktion – inklusive Kosten für Fotograf, Organisation und Zeitaufwand – kann damit wirtschaftlich wertlos sein.

Vertiefung im Podcast

In der aktuellen Folge von Kaffeerecht sprechen wir ausführlich über Model Releases, Haftungsfragen bei Auftragsfotografie und typische Praxisfehler. Die Episode richtet sich an Fotografen, Agenturen, Unternehmen und alle, die regelmäßig mit Personenfotos arbeiten.

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Shownotes

Weitere Folgen

Sonderkündigungsschutz bei Schwerbehinderung: Rechte und Verfahren verständlich erklärt

„Wer schwerbehindert ist, ist unkündbar“ — dieses Missverständnis hält sich hartnäckig, auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite. In dieser Folge ordnen wir ein, was der Sonderkündigungsschutz tatsächlich leistet: Er verbietet Kündigungen nicht, sondern stellt sicher, dass eine Behinderung nicht der eigentliche Grund einer Kündigung ist.

Wir erklären die Begriffe — Behinderung, Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50, Gleichstellung bei einem GdB von 30 bis unter 50 —, das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt, ohne dessen vorherige Zustimmung eine Kündigung nichtig ist, das Präventionsverfahren und seine Abgrenzung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie die wichtigsten Fristen: die sechsmonatige Wartezeit, die Drei-Wochen-Frist zur Mitteilung einer dem Arbeitgeber unbekannten Schwerbehinderung und die Drei-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage.

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Schadensersatz nach Datenschutzverletzung

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Schadensersatz im Datenschutzrecht. Wir erläutern die Voraussetzungen des Anspruchs, aktuelle Urteil zur Höhe des Schadensersatzes und die praktische Durchsetzung des Anspruchs. Viel Spaß beim Zuhören!

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Influencer-Kennzeichnung: Wann greift die DDG-Pflicht?

Das OLG Karlsruhe hat am 3. März 2026 entschieden: Eine Auto-Influencerin muss acht Reels zu BMW, Audi und Volvo künftig als Werbung kennzeichnen. Das Besondere: Es gab keinen Vertrag, keine Posting-Pflicht und keine direkte Bezahlung. Die Hersteller hatten nur Fahrzeuge zur Verfügung gestellt und Reisekosten erstattet. Trotzdem ist der Senat zur kommerziellen Kommunikation nach § 6 DDG gekommen — ohne Geringfügigkeitsschwelle.

In dieser Folge sprechen wir über die beiden zentralen Prüfpunkte: Wann liegt überhaupt kommerzielle Kommunikation vor, und wann ist sie klar als solche erkennbar? Wir erklären, warum der Maßstab bei Instagram nicht nur die eigenen Follower sind, sondern auch Nutzer, denen der Algorithmus das Reel ausspielt, warum Werbung auf den ersten Blick erkennbar sein muss und welche Hinweisformen (Einblendung, mündliche Ansage, „#Werbung“) in der Praxis tragen. Am Ende geben wir eine Faustregel an die Hand, die auch für Unternehmen und Agenturen relevant ist, die mit Influencern arbeiten.

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