Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt davor, dass aktuell gefälschte Zahlungsaufforderungen, Rechnungen und Angebote kursieren, die offiziell aussehen — zum Beispiel mit DPMA-Logo, vermeintlicher Unterschrift und ausländischer Bankverbindung. Diese Schreiben stammen nicht vom DPMA. Das Amt verschickt nie Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder Brief. Wenn Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten: nicht reagieren, auf keinen Fall überweisen, sondern das Schreiben prüfen und beim DPMA melden.
Worum geht es?
Immer wieder erhalten Unternehmer, Kreative, Markenanmelder oder -inhaber gefälschte Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die angeblich vom DPMA stammen. Dabei werden offizielle Logos und vermeintliche Unterschriften verwendet, um Seriosität vorzutäuschen. Die Forderungen betreffen angeblich Gebühren für Anmeldung, Veröffentlichung oder Verlängerung von Marken bzw. Schutzrechten — teils mit Kontoverbindung ins Ausland, vorausgefüllten Überweisungsträgern oder engen Zahlungsfristen.
Einordnung
Das DPMA stellt klar: Es verschickt nie Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen — weder bei Anmeldung noch bei Verlängerung oder Veröffentlichung von Schutzrechten. Amtliche Gebühren sind selbst und ohne Aufforderung zu zahlen. Zusätzliche Gebühren für eine „Eintragung in private Register“ sind nicht erforderlich; Einträge in kommerzielle oder private Register beeinflussen Ihre Rechte beim DPMA nicht.
Typische Merkmale betrügerischer Schreiben: Bankverbindung im Ausland (z. B. Polen, Zypern, Bulgarien), vorausgefüllter Überweisungsträger, Logos oder Unterschriften, die echten Urkunden nachempfunden sind, Firmennamen, die dem DPMA ähnlich klingen, sowie Aufforderungen mit engen Fristen oder Androhungen.
Praxisfolgen
Überweisungen auf ausländische Konten sind meist unwiderruflich — das Geld ist verloren. Eine Zahlung an solche Anbieter ersetzt nicht die amtliche Anmeldung oder Verlängerung. Bestehende Schutzrechte können auslaufen, wenn echte Gebühren nicht korrekt und fristgerecht über die offiziellen Kanäle entrichtet werden.
Was Sie tun sollten
Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung sorgfältig, bevor Sie zahlen. Begleichen Sie offizielle Gebühren nur über die vom DPMA angegebenen Zahlungswege — die IBAN der Bundeskasse und die offiziellen Gebührenangaben auf der DPMA-Website. Verdächtige Schreiben melden Sie dem DPMA an info@dpma.de. Definieren Sie innerhalb Ihres Unternehmens klare Abläufe: Wer prüft Schreiben zu Schutzrechten, wer darf zahlen und wie wird gezahlt.
Haben Sie bereits überwiesen, melden Sie den Vorfall sofort beim DPMA und erstatten Strafanzeige. Prüfen Sie, ob Rückbuchung oder Rückforderung bei der Bank möglich ist.
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Versendet das DPMA jemals Rechnungen per Post oder E-Mail?
Nein. Das DPMA stellt klar, dass es keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen versendet — weder bei Anmeldung noch bei Verlängerung oder Veröffentlichung von Schutzrechten.
Wie kann ich echte Gebührenzahlungen vornehmen?
Nutzen Sie nur die offiziellen Informationen des DPMA: die IBAN der Bundeskasse und die offiziellen Gebührenangaben auf der DPMA-Website.
Was macht eine irreführende Zahlungsaufforderung aus?
Solche Schreiben wirken offiziell, enthalten aber meist ausländische Bankverbindungen, vorausgefüllte Überweisungsträger und Logos bzw. Unterschriften, die echten Urkunden ähneln.