Die aktuelle Episode unseres Podcasts widmet sich der Nutzung von Musik im Wahlkampf. Unter anderem Beispiel des deutschen Musikers Herbert Grönemeyer zeigen wir, welche rechtlichen Konflikte dabei entstehen können.
Grönemeyers klare Haltung: Keine Musik ohne Zustimmung
Herbert Grönemeyer machte in den letzten Wochen deutlich, dass er nicht möchte, dass seine Musik für politische Zwecke genutzt wird – weder von der CDU noch von den Grünen. Anlass waren zwei Vorfälle:
1. CDU-Veranstaltung in Halle
Bei einer Veranstaltung der Jungen Union wurde Grönemeyers Song “Zeit, dass sich was dreht” gespielt, als Kanzlerkandidat Friedrich Merz die Bühne betrat. Grönemeyer ließ die Nutzung durch seinen Anwalt untersagen. Die CDU entfernte daraufhin ein Video der Veranstaltung.
2. Grüne nutzen die Melodie
In einem Social-Media-Video summte Robert Habeck, Kanzlerkandidat der Grünen, die Melodie desselben Songs. Auch hier reagierte Grönemeyer sofort und forderte die Grünen auf, dies zu unterlassen. Er betonte, dass er keine politische Vereinnahmung seiner Musik dulden werde.
Rechtslage: Schutz der Urheberpersönlichkeitsrechte
Der rechtliche Hintergrund ist eindeutig: Ein Künstler hat das Recht, gegen die Nutzung seines Werkes vorzugehen, wenn diese seine persönlichen oder geistigen Interessen gefährdet. Zwar können Parteien grundsätzlich durch GEMA-Lizenzen Musik öffentlich abspielen, doch bei der Nutzung im politischen Kontext können die Persönlichkeitsrechte der Urheber verletzt werden. Grönemeyer machte hier von seinem Recht Gebrauch, die Nutzung zu untersagen.
Andere Fälle: Musiker setzen klare Grenzen
Grönemeyer ist nicht der erste Künstler, der sich gegen die Nutzung seiner Musik durch politische Parteien wehrt. Weitere Beispiele zeigen, wie Künstler ihre Rechte verteidigt haben:
• Die Toten Hosen kritisierten 2013, dass ihr Song “Tage wie diese” bei Wahlkampfveranstaltungen der CDU und SPD gespielt wurde. Sie verzichteten auf rechtliche Schritte, machten ihre Ablehnung aber öffentlich.
• Helene Fischer ging 2015 erfolgreich gegen die NPD vor, als diese “Atemlos durch die Nacht” nutzte. Ein Gericht untersagte die weitere Verwendung des Songs.
• Die Höhner und Wir sind Helden setzten sich ebenfalls erfolgreich gegen die NPD durch, nachdem diese ihre Lieder für Wahlkampfzwecke verwendet hatte.
Diese Fälle verdeutlichen, dass Musiker in Deutschland über starke rechtliche Mittel verfügen, um sich gegen unautorisierte Nutzung ihrer Werke zu wehren.
Fazit: Sensibilität für künstlerische Rechte ist entscheidend
Der Konflikt um Grönemeyers Song illustriert die Bedeutung des Urheberrechts und der Persönlichkeitsrechte im politischen Kontext. Künstler legen großen Wert darauf, dass ihre Werke nicht gegen ihren Willen genutzt werden – insbesondere, wenn dies politische Botschaften unterstützen soll, mit denen sie sich nicht identifizieren. Für Parteien ist es daher essenziell, bei der Musikauswahl sensibel vorzugehen und gegebenenfalls eine explizite Zustimmung einzuholen.
Shownotes
- Herbert Grönemeyer verbietet Grünen, Song im Wahlkampf zu nutzen | STERN.de
- Grönemeyer verbietet auch Grünen Song-Nutzung – ZDFheute
- Wahlen: Darf Grönemeyer Nutzung seiner Songs verbieten?
- Musik im Wahlkampf: Grönemeyer verbietet auch Grünen, seinen Song zu nutzen | ZEIT ONLINE
- LG Hamburg, Urteil vom 02.09.2016 – 308 O 437/15
- OLG Thüringen, Urt. v. 18.3.2015 – 2 U 674/14
- BGH, Beschluss vom 11.05.2017 – I ZR 147/16