Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Proaktive Auskunftspflicht: Mehr Transparenz im Urheberrecht

Seit einiger Zeit sind Vertragspartner von Kreativen, die Nutzungsrechte an Werken wie Fotografien, Texten oder Designs direkt von Urhebern erwerben, gesetzlich verpflichtet, umfassend Auskunft über die Nutzung und die daraus resultierenden Erträge zu geben (§ 32d UrhG). Diese Regelung gilt sowohl für Alt- als auch für Neuverträge und erfordert eine jährliche, proaktive Berichterstattung, die Transparenz schaffen und eine faire Vergütung der Urheber sicherstellen soll. Unternehmen müssen eigenständig Informationen wie Nutzungsumfang, wirtschaftliche Erträge und Vorteile bereitstellen – ohne dass Urheber diese anfordern müssen. Ausnahmen, wie bei unverhältnismäßigem Aufwand oder untergeordneten Beiträgen, sind eng gefasst und erfordern eine solide Begründung.

Unternehmen und Verwerter sollten frühzeitig tätig werden

Unternehmen sollten jetzt handeln, um rechtlichen Risiken vorzubeugen. Ein regelmäßiger Prozess zur Erfüllung der Berichtspflichten sowie die Prüfung möglicher Ausnahmen sind unerlässlich. Zwar bedeutet die Umsetzung Aufwand, doch sie stärkt die Geschäftsbeziehung zu Kreativen und sichert langfristig rechtliche Klarheit. Weitere Details und Tipps zur praktischen Umsetzung haben wir im Blogbeitrag: Proaktive Auskunftspflicht im Urheberrecht zusammengestellt.

Shownotes

Weitere Folgen

Haftung von Gesellschaften und Gesellschaftern für Urheberrechtsverletzungen

In der 50. Folge von „Kaffeerecht“ werfen wir einen genauen Blick auf den Umfang der Haftung im Urheberrecht – insbesondere, wenn es um Unternehmen, Gesellschaften und ihre Gesellschafter geht. Dabei geht es nicht nur um Plattformen wie YouTube, sondern um die zentrale Frage: Wer haftet eigentlich bei einer Urheberrechtsverletzung? Mit einem aktuellen Urteil des OLG Köln als Aufhänger analysieren wir, wann Geschäftsführer und Gesellschafter persönlich zur Verantwortung gezogen werden können – und wann eben nicht.

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EU-Kommission vs. TikTok – ein wachsendes regulatorisches Netz

In Folge 52 von „Kaffeerecht“ widmen wir uns dem aktuellen Verfahren der EU-Kommission gegen TikTok. Mit dem Digital Services Act (DSA) verfolgt die EU ambitionierte Ziele: Mehr Transparenz bei Werbung, Schutz vor Wahlbeeinflussung, algorithmischen Risiken und Datenschutzverstößen. Wir analysieren, was dahintersteckt, wie weit die Kommission gehen darf – und warum ein echtes Verbot von Plattformen wie TikTok gar nicht so leicht möglich ist.

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Musik im Wahlkampf: Was dürfen Parteien, was dürfen Künstler?

In dieser Episode sprechen wir über die kontroverse Nutzung von Musik in Wahlkämpfen. Herbert Grönemeyer untersagte sowohl der CDU als auch den Grünen, seinen Song „Zeit, dass sich was dreht“ für politische Zwecke zu verwenden. Wir beleuchten, was das deutsche Urheberrecht dazu sagt, und werfen einen Blick auf ähnliche Fälle deutscher Künstler, die sich gegen unautorisierte Nutzungen gewehrt haben.

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