Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Arbeiten von überall: Die rechtlichen Basics zum Homeoffice

Spätestens seit der Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs fester Bestandteil vieler Arbeitsmodelle geworden. Doch rechtlich gibt es erhebliche Unterschiede: Während „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ umgangssprachlich genutzt werden, ist nur die Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) klar geregelt. Arbeitgeber müssen hier sogar einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz stellen.

Kein genereller Anspruch auf Homeoffice

Ein weit verbreiteter Irrtum: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt allein von Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen oder betrieblicher Praxis ab. Arbeitgeber sollten daher klare Regelungen treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz gelten auch zu Hause

Ob Büro oder Küchentisch – Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Auch Themen wie Arbeitszeiterfassung, Überstundenregelungen und Pausen sind im Homeoffice verbindlich. Ebenso wichtig: Arbeitgeber müssen für Datenschutz und IT-Sicherheit sorgen, etwa durch firmeneigene Geräte und klare Vorgaben zur Nutzung.

Kosten und Unfälle im Homeoffice

Häufige Fragen betreffen die Kostenübernahme (z. B. Strom, Internet, Ausstattung). Hier gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. In der Praxis helfen Pauschalen oder individuelle Vereinbarungen. Auch Arbeitsunfälle im Homeoffice sind ein Thema – etwa wenn der Weg zum Drucker versichert ist, der Gang zum Kühlschrank jedoch nicht.

Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Beide Seiten sind gut beraten, Homeoffice-Regelungen vertraglich oder in Betriebsvereinbarungen festzuhalten. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

cb570e7c66384895b6920405a9c7a75c Homeoffice

Shownotes

Weitere Folgen

Data Privacy Framework (DPF) – Datenübermittlung in die USA

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über den aktuellen Data Privacy Framework (DPF). Wir erläutern, welche datenschutzrechtlichen Aspekte bei der Nutzung unterschiedlicher US-Dienste relevant sind und welche Aspekte Unternehmer und Unternehmen berücksichtigen sollten. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf

Ab 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Die EU-Kommission hat einen zweiten Entwurf des Code of Practice vorgelegt — und der ist konkreter als alles davor. In dieser Folge erklären wir das zweistufige System: Anbieter von KI-Systemen müssen Outputs technisch maschinenlesbar markieren (signierte Metadaten, unsichtbares Wasserzeichen, C2PA-Standard); wer KI-Inhalte veröffentlicht, muss sichtbar kennzeichnen.

Besonders praxisrelevant ist die redaktionelle Ausnahme für Texte: Wer KI nutzt, aber eine menschliche Prüfung dokumentiert, muss unter Umständen nicht kennzeichnen. Wir zeigen, wie ein solcher Prozess konkret aussehen kann, welche Inhaltstypen immer kennzeichnungspflichtig sind — Deepfakes, Chatbots, KI-Werbebilder — und warum Verstöße nicht nur Bußgelder (bis 15 Mio. EUR oder 3 % Jahresumsatz), sondern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach § 3a UWG auslösen können.

Anhören »

Unwirksamkeit einer Abmahnung im Urheberrecht

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über die gesetzlichen Gründe, warum eine Abmahnung im Urheberrecht unwirksam sein kann. Wir erläutern die möglichen formalen Fehler, die teilweise teuren Folgen und wie man sie vermeiden kann. Viel Spaß beim Zuhören!

Anhören »

Newsletter abonnieren

Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Wir verwenden Brevo als unsere Marketing-Plattform. Wenn Sie das Formular ausfüllen und absenden, bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebenen Informationen an Brevo zur Bearbeitung gemäß den Nutzungsbedingungen übertragen werden.