Kaffeerecht Podcast

In unserem Podcast „Kaffeerecht“ besprechen wir in lockerer Kaffeerunde regelmäßig rechtliche Themen aus dem digitalen Alltag für Kreative, Unternehmer und Unternehmen.

Arbeiten von überall: Die rechtlichen Basics zum Homeoffice

Spätestens seit der Pandemie ist das Arbeiten von zu Hause oder unterwegs fester Bestandteil vieler Arbeitsmodelle geworden. Doch rechtlich gibt es erhebliche Unterschiede: Während „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ umgangssprachlich genutzt werden, ist nur die Telearbeit in der Arbeitsstättenverordnung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV) klar geregelt. Arbeitgeber müssen hier sogar einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz stellen.

Kein genereller Anspruch auf Homeoffice

Ein weit verbreiteter Irrtum: Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt allein von Arbeitsvertrag, Zusatzvereinbarungen oder betrieblicher Praxis ab. Arbeitgeber sollten daher klare Regelungen treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz gelten auch zu Hause

Ob Büro oder Küchentisch – Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutz gelten unabhängig vom Arbeitsort. Auch Themen wie Arbeitszeiterfassung, Überstundenregelungen und Pausen sind im Homeoffice verbindlich. Ebenso wichtig: Arbeitgeber müssen für Datenschutz und IT-Sicherheit sorgen, etwa durch firmeneigene Geräte und klare Vorgaben zur Nutzung.

Kosten und Unfälle im Homeoffice

Häufige Fragen betreffen die Kostenübernahme (z. B. Strom, Internet, Ausstattung). Hier gibt es kaum gesetzliche Vorgaben. In der Praxis helfen Pauschalen oder individuelle Vereinbarungen. Auch Arbeitsunfälle im Homeoffice sind ein Thema – etwa wenn der Weg zum Drucker versichert ist, der Gang zum Kühlschrank jedoch nicht.

Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit

Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer: Beide Seiten sind gut beraten, Homeoffice-Regelungen vertraglich oder in Betriebsvereinbarungen festzuhalten. So lassen sich spätere Konflikte vermeiden.

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Shownotes

Weitere Folgen

Proaktive Auskunftspflicht: Mehr Transparenz im Urheberrecht

In Folge 42 von „Kaffeerecht“ besprechen wir die proaktive Auskunftspflicht gegenüber Urhebern: Unternehmen, die Nutzungsrechte erwerben, sind verpflichtet, Urhebern regelmäßig umfassende Auskunft über die Nutzung ihrer Werke zu erteilen. Was bedeutet das konkret? Welche Pflichten bestehen, und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen? Diese und weitere Fragen klären wir in dieser Episode.

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Influencer, Streamer und Werbung

In dieser Podcast-Episode sprechen wir über das Thema Influencer, Streamer und Werbung. Wir werfen unter anderem einen Blick auf die Kennzeichnungspflichten. Influencer und Streamer müssen deutlich machen, wenn es sich bei ihren Beiträgen um bezahlte Werbung oder Produktplatzierungen handelt. Wir diskutieren die Anforderungen und geben praktische Tipps, wie man die Kennzeichnungspflichten korrekt umsetzt, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten. Insgesamt bietet diese Podcastfolge einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit Influencern, Streamern und Werbung. Viel Spaß beim Zuhören!

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KI vor Gericht: Wer haftet für die Maschine?

In dieser Folge werfen wir einen Blick auf aktuelle und wegweisende Gerichtsverfahren rund um den Einsatz von KI – von algorithmischen Scores über Bilddatenbanken bis zu Chatbots, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können. Wir analysieren Entscheidungen des EuGH, LG Hamburg, LG Kiel, sowie laufende US-Verfahren gegen Meta und Stability AI. Was darf KI, was muss transparent gemacht werden – und wer trägt die Verantwortung?

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