Ein KI-Chatbot kann Kundenanfragen erleichtern und Mitarbeitende entlasten. Verbreitet er jedoch falsche Informationen, haftet das Unternehmen: Das Oberlandesgericht Hamm entschied (OLG Hamm, Urteil v. 12. Mai 2026, Az.: 4 UKl 3/25), dass sich Betreiber nicht darauf berufen können, „die KI“ habe den Fehler gemacht. Wer einen Chatbot auf der eigenen Website einsetzt, muss für dessen Aussagen einstehen.
Worum ging es in dem Fall vor dem OLG Hamm?
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, der für viele Unternehmen mit Online-Angeboten wichtig ist. Eine Schönheits-Praxis nutzte auf ihrer Website einen KI-Chatbot, über den Kundinnen und Kunden Fragen stellen oder Kontakt aufnehmen konnten. Der Chatbot bezeichnete die Geschäftsführer unter anderem als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“ beziehungsweise mit ähnlichen Facharztbezeichnungen.
Das Problem: Den Titel „Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie“ gibt es zwar – die Geschäftsführer hatten die entsprechende Weiterbildung aber nicht absolviert. Die Bezeichnungen „Facharzt für ästhetische Medizin“ und „Facharzt für ästhetische Behandlungen“ existieren als Facharzttitel gar nicht. Für Patientinnen und Patienten kann eine solche Aussage aber sehr wichtig sein. Wer sich über medizinische oder ästhetische Behandlungen informiert, achtet häufig besonders auf Qualifikationen, Facharzttitel und berufliche Erfahrung. Eine falsche Facharztbezeichnung kann daher den Eindruck erwecken, dass eine besondere medizinische Qualifikation vorliegt, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging gegen diese Angaben vor. Das OLG Hamm gab der Klage statt und stellte klar, dass die falschen Angaben des Chatbots dem Unternehmen zugerechnet werden können.
Warum ist die Entscheidung so wichtig?
Das Urteil ist deshalb besonders interessant, weil es nicht nur um eine einzelne falsche Aussage auf einer Website geht. Es geht um eine Grundsatzfrage: Wer ist verantwortlich, wenn ein KI-Chatbot falsche Informationen ausgibt?
Viele Unternehmen nutzen inzwischen Chatbots, um Kundenfragen automatisiert zu beantworten. Das betrifft nicht nur Arztpraxen oder Schönheitskliniken, sondern auch Online-Shops, Dienstleister, Versicherungen, Kanzleien, Makler, Reiseanbieter, Fitnessstudios und viele weitere Branchen. Gerade dort, wo der Chatbot Aussagen zu Leistungen, Preisen, Qualifikationen, Vertragsbedingungen oder rechtlichen Fragen macht, können Fehler erhebliche Folgen haben. Grundsätzliche Fragen der Verantwortung beim KI-Einsatz behandeln wir in unserem Beitrag Haftungsfragen beim Einsatz von KI im Unternehmen.
Das OLG Hamm hat deutlich gemacht: Der Chatbot ist kein unabhängiger Dritter. Er ist ein Werkzeug des Unternehmens. Wer dieses Werkzeug einsetzt, muss es auch kontrollieren. Unternehmen können sich also nicht damit verteidigen, dass eine falsche Aussage allein von der KI erzeugt wurde.
Was bedeutet das für Unternehmen mit KI-Chatbot?
Für Unternehmen bedeutet die Entscheidung vor allem eines: KI-Chatbots dürfen nicht unbeaufsichtigt als digitale Auskunftspersonen eingesetzt werden, wenn sie kundenrelevante Aussagen treffen. Wer einen Chatbot auf der eigenen Website nutzt, sollte sicherstellen, dass die Antworten rechtlich und tatsächlich korrekt sind.
Besonders riskant sind Aussagen zu beruflichen Qualifikationen, Zertifizierungen, Zulassungen, Preisen, Garantien, Lieferzeiten, medizinischen Leistungen, Erfolgsquoten oder besonderen Vorteilen eines Angebots. Solche Angaben können für die geschäftliche Entscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern entscheidend sein. Sind sie falsch oder irreführend, kann dies wettbewerbsrechtliche Ansprüche auslösen.
Das gilt auch dann, wenn die falsche Aussage nicht von einem Menschen geschrieben wurde. Entscheidend ist, dass der Chatbot auf der Unternehmenswebsite eingesetzt wird und dort im Interesse des Unternehmens kommuniziert. Aus Sicht der Kundinnen und Kunden erscheint die Antwort als Teil des offiziellen Unternehmensauftritts.
Warum kann eine falsche Chatbot-Antwort wettbewerbswidrig sein?
Im Wettbewerbsrecht geht es unter anderem darum, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden geschäftlichen Handlungen zu schützen. Eine geschäftliche Handlung kann bereits dann problematisch sein, wenn sie geeignet ist, Kunden zu einer Entscheidung zu bewegen, die sie sonst möglicherweise nicht getroffen hätten.
Wenn ein Chatbot etwa eine besondere Qualifikation behauptet, die tatsächlich nicht besteht, kann dies das Vertrauen in das Unternehmen stärken und die Entscheidung für eine Behandlung, einen Vertragsschluss oder eine Kontaktaufnahme beeinflussen. Genau darin liegt die rechtliche Gefahr.
Das OLG Hamm sah die Angaben des Chatbots daher nicht als bloße technische Panne, sondern als Aussagen im geschäftlichen Verkehr. Der Chatbot kommunizierte nicht privat und nicht zufällig, sondern im Rahmen des Online-Angebots des Unternehmens. Dadurch wurden seine Antworten dem Unternehmen zugerechnet.
„Die KI war schuld“ reicht nicht aus
Für juristische Laien lässt sich die Kernaussage des Urteils einfach zusammenfassen: Wer KI im eigenen Unternehmen einsetzt, bleibt verantwortlich.
Ein Unternehmen kann sich nicht hinter der Technik verstecken. Auch ein klassischer Mitarbeiter, ein externer Dienstleister oder eine Werbeagentur kann falsche Angaben machen. Trotzdem bleibt das Unternehmen in vielen Fällen für seinen Außenauftritt verantwortlich. Ähnlich sieht es das OLG Hamm beim KI-Chatbot: Die Technik handelt nicht losgelöst vom Unternehmen, sondern wird von ihm eingesetzt, um Kundenkommunikation zu ermöglichen.
Gerade bei KI-Systemen besteht das Risiko sogenannter Halluzinationen. Damit ist gemeint, dass eine KI scheinbar überzeugende Antworten erzeugt, die inhaltlich aber falsch sind. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind solche Fehler oft schwer zu erkennen, weil die Antworten sprachlich sicher und professionell wirken. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen klare Grenzen und Kontrollmechanismen einbauen.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Unternehmen sollten zunächst analysieren, welche Aufgaben ihr Chatbot übernimmt. Beantwortet er nur allgemeine Servicefragen, oder gibt er auch Auskunft zu Produkten, Preisen, Qualifikationen, rechtlichen Bedingungen oder medizinischen Leistungen? Je sensibler die Inhalte sind, desto strenger sollten die Kontrollen sein.
Sinnvoll ist es, klare Antwortgrenzen zu definieren. Ein Chatbot sollte keine Qualifikationen, Titel, Garantien oder rechtlich verbindlichen Aussagen erfinden dürfen. Wo Unsicherheit besteht, sollte er an eine menschliche Ansprechperson verweisen. Außerdem sollten Unternehmen die Antworten regelmäßig testen, dokumentieren und anpassen.
Auch ein gut sichtbarer Hinweis, dass es sich um einen KI-Chatbot handelt, kann hilfreich sein. Er ersetzt aber keine inhaltliche Kontrolle. Transparenz allein schützt nicht davor, für falsche oder irreführende Aussagen verantwortlich zu sein.
KI entlastet – aber sie entbindet nicht von Verantwortung
Das Urteil des OLG Hamm zeigt: KI im Kundenkontakt ist kein Selbstläufer. Chatbots können entlasten, bergen aber rechtliche Risiken, wenn sie ungeprüft relevante Aussagen treffen.
Unternehmen sollten daher klare Vorgaben, regelmäßige Kontrollen und Regeln für sensible Themen wie Werbung, Preise oder Leistungsversprechen schaffen. Denn Aussagen des Chatbots können dem Unternehmen zugerechnet werden.
Die Kernbotschaft: KI kann unterstützen, nimmt Unternehmen aber nicht die Verantwortung ab.
Welche Kennzeichnungspflichten beim KI-Einsatz ab August 2026 gelten, besprechen wir in unserer Podcast-Folge KI-Kennzeichnung: Der zweite Entwurf.
Haftet ein Unternehmen wirklich für Aussagen seines KI-Chatbots?
Ja, nach der Entscheidung des OLG Hamm können falsche Aussagen eines KI-Chatbots dem Unternehmen zugerechnet werden, wenn der Chatbot auf der Unternehmenswebsite im Kundenkontakt eingesetzt wird. Der Chatbot wird dabei nicht als unabhängiger Dritter betrachtet, sondern als Werkzeug des Unternehmens.
Gilt das Urteil nur für Arztpraxen und Schönheitskliniken?
Nein. Der konkrete Fall betraf zwar eine Schönheits-Praxis und falsche Facharztbezeichnungen. Die rechtliche Bedeutung geht aber darüber hinaus. Grundsätzlich kann jedes Unternehmen betroffen sein, das einen KI-Chatbot für Kundenkommunikation nutzt.
Reicht ein Hinweis aus, dass der Chatbot Fehler machen kann?
Ein solcher Hinweis kann sinnvoll sein, reicht aber in der Regel nicht aus, um jede Verantwortung auszuschließen. Wenn ein Chatbot im Namen des Unternehmens falsche oder irreführende Angaben macht, kann das Unternehmen trotzdem haften.
Was sollten Unternehmen mit KI-Chatbots jetzt tun?
Unternehmen sollten prüfen, welche Aussagen ihr Chatbot macht, ob sensible Themen betroffen sind und ob ausreichende Kontrollmechanismen bestehen. Besonders wichtig sind klare Vorgaben, regelmäßige Tests und eine Weiterleitung an menschliche Ansprechpartner, wenn es um rechtlich, medizinisch oder wirtschaftlich relevante Fragen geht.
Ist das Urteil des OLG Hamm schon endgültig?
Nein. Das OLG Hamm hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das bedeutet, dass der Fall möglicherweise noch höchstrichterlich überprüft wird. Trotzdem ist die Entscheidung bereits jetzt ein wichtiges Signal für den rechtlichen Umgang mit KI-Chatbots.