
Verstoß gegen die DSGVO: ICANN sammelt zu viele Daten bei Domainanmeldung
DSGVO: Zu viele persönliche Daten bei Anmeldung einer Domain. Rückschlag für die zentrale Vergabestelle für Internetadressen (Icann) in den USA.
DSGVO: Zu viele persönliche Daten bei Anmeldung einer Domain. Rückschlag für die zentrale Vergabestelle für Internetadressen (Icann) in den USA.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht kündigt neue Kontrollen an. Im Visier: die Verschlüsselung von Kontaktformularen.
BDSG: Fehlt beim Verkauf von Adressdaten die Einwilligung, so ist der Verkauf unwirksam und es bestehen keine vertraglichen Ansprüche der Vertragspartner.
OLG Karlsruhe: Das in § 4a BDSG aufgestellte Erfordernis der schriftlichen Zustimmung zur Weitergabe persönlicher Daten erfüllt Schutz- und Warnfunktion.
Der BGH legt dem EuGH Fragen zur ePrivacy-Richtlinie vor. Dabei geht es in erster Linie um die Belehrung für die Verwendung von Cookies.
OVG Berlin-Brandenburg: Zahnärztin darf ihre Behandlungszimmer, nicht aber ihren Empfangsbereich und das Wartezimmer mittels einer Videokamera überwachen.
Das OLG Stuttgart hat die Aufnahmen einer Dashcam in einem Schadensersatzprozess als Beweismittel zugelassen.
LG Köln: Unitymedia darf die Router ihrer Kunden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung zu einem öffentlichen Hotspot umwandeln.
Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht heimlich und dauerhaft mit Keyloggern überwachen. Das ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig.
EuGH: Die Datenschutzrichtlinie steht der Herausgabe von personenbezogenen Daten Minderjähriger zur Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche nicht entgegen.
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law