Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung ist möglich
In seinem richtungsweisenden Urteil vom 18. April 2024 (6 Sa 416/23) trifft das LAG Niedersachsen eine grundlegende Entscheidung zum Beweiswert einer AU.
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Seit dem 1. April 2024 ist Cannabiskonsum unter Einschränkungen legal. Welche Folgen und Probleme ergeben sich dadurch für den Arbeitgeber?
Moderne Wahlkampagne: Wenn die Verwendung des Messenger-Dienstes die Betriebsratswahl torpediert.
Das Aufladen eines privaten PKWs am Arbeitsplatz kann die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen.
Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Arbeitsverträge per E-Mail zu schließen. Eine Überarbeitung des Nachweisgesetzes ermöglicht dies.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Hier die wichtigsten Informationen.
Das Arbeitsgericht Hamburg verneint das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Nutzung von ChatGPT und vergleichbaren generativen KI-Systemen.
Wer in Teilzeit arbeiten möchte, muss nicht auf das Wohlwollen des Arbeitgebers hoffen. Vielmehr besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Der Arbeitgeber kann Gehaltszahlungen zurückfordern, wenn die Arbeitsleistung im Homeoffice nicht erbracht wird. Er trägt jedoch die Darlegungs- und Beweislast!
Egal ob die Kündigung bevorsteht, schon erfolgt ist, die Verhandlung der Abfindungshöhe oder die Kündigungsschutzklage läuft – wir sind für Sie da!
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law