Medizinisches Cannabis: BGH zieht klare Grenzen für Online-Werbung
Medizinisches Cannabis darf verschrieben, aber nicht verbrauchergerichtet beworben werden. Der BGH bestätigt klare Grenzen.
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OLG Hamm: Unternehmen haften für falsche Aussagen ihres KI-Chatbots. „Die KI war schuld“ zählt nicht.
Wer über LinkedIn vernetzt ist, willigt damit nicht automatisch in Newsletter oder sonstige Werbe-E-Mails ein.
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