
Zur Rechtmäßigkeit sogenannten „Fact Checkings“ auf Facebook
Die Durchführung sogenannten Fact Checkings von Facebook-Inhalten ist rechtswidrig, sofern es im konkreten Fall missverständlich ist. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Die Durchführung sogenannten Fact Checkings von Facebook-Inhalten ist rechtswidrig, sofern es im konkreten Fall missverständlich ist. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden.
Es ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, wenn ein Gläubiger einem Schuldner vor Einleitung eines Ordnungsverfahrens anbietet, gegen Zahlung eines Geldbetrages auf die Einleitung des Verfahrens zu verzichten.
Das Verleiten zum Vertragsbruch gegenüber einem Mitbewerber ist nach Auffassung deutscher Gerichte grundsätzlich als unlauter und damit als wettbewerbswidrig anzusehen. Ein Überblick.
Haben Online-Händler auch eine Informationspflicht über Herstellergarantien? Die Frage ist rechtlich stark umstritten. Eine Zusammenfassung der Rechtslage.
Im Wettbewerbsrecht kann es vorkommen, dass man über einen möglichen Wettbewerbsverstoß informiert wird, ohne formell abgemahnt zu werden. Ein Überblick zur sog. Berechtigungsanfrage.
Sperrt Amazon ein Verkäuferkonto, muss der Online-Händler die Gründe für die Sperrung schlüssig darlegen. Diese Auffassung vertrat das Landgericht München in einem aktuellen einstweiligen Verfügungsverfahren.
Das OLG Frankfurt a.M. hat festgestellt, dass ein Zeitungsartikel, der die Pressemitteilung eines Unternehmers nahezu wortwörtlich wiedergibt, wettbewerbswidrig ist.
Unternehmer sind vor verschiedenen Arten wettbewerbswidriger Nachahmung ihrer Produkte durch Dritte geschützt. Dazu gehören auch Fälle, in denen Dritte die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse
Werbliche Aussagen zu Arzneimittelprodukten werden wettbewerbsrechtlich besonders streng beurteilt. Dazu zählt der Grundsatz, dass nur mit Aussagen geworben werden darf, die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen.
Geschäftsgeheimnisse gehören zu den besonders schützenswerten Informationen eines Unternehmens. Ein rechtlicher Schutz dieser Informationen ist nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) aber an angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gebunden. Das
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law