Rechtsmissbräuchlicher Ordnungsmittelantrag im Wettbewerbsrecht
Es ist rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig, wenn ein Gläubiger einem Schuldner vor Einleitung eines Ordnungsverfahrens anbietet, gegen Zahlung eines Geldbetrages auf die Einleitung des Verfahrens zu verzichten.