Verzicht auf Eigenbeteiligung bei FFP2-Masken ist Wettbewerbsverstoß
Die Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) hat zum Ziel, Risikogruppen einen Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken zu ermöglichen. Die Abgabe erfolgt über Apotheken. Ebenfalls in der SchutzmV vorgesehen ist