Gummibärchenform kann wettbewerbsrechtlich geschützt sein
Im Streit zwischen Haribo und Vitana hat das OLG Köln Letztere zur Unterlassung verurteilt. Konkret ging es um vegane Fruchtgummis in Bärenform. Obwohl es eine
Im Streit zwischen Haribo und Vitana hat das OLG Köln Letztere zur Unterlassung verurteilt. Konkret ging es um vegane Fruchtgummis in Bärenform. Obwohl es eine
Die Corona-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) hat zum Ziel, Risikogruppen einen Zugang zu vergünstigten FFP2-Masken zu ermöglichen. Die Abgabe erfolgt über Apotheken. Ebenfalls in der SchutzmV vorgesehen ist
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Beklagte wegen eines Wettbewerbsverstoßes außergerichtlich abgemahnt. In seiner anwaltlichen Erwiderung bestritt er den Unterlassungsanspruch nicht. Da die Abmahnung
Das OLG Rostock hat sich in einem aktuellen Hinweisbeschluss mit der Rechtsmissbräuchlichkeit einer Klage auseinandergesetzt. Dieser lag der Fall eines Wettbewerbsverbandes zugrunde, der aufgrund eines
Unternehmer, die Verbraucher über ihr gesetzliches Widerrufsrecht informieren, nutzen hierfür üblicherweise die gesetzlichen Muster. Werden diese richtig genutzt gilt eine gesetzliche Fiktion, dass Verbraucher ordnungsgemäß
Wirtschaftsverbände dürfen, ebenso wie Verbraucherschutzverbände, aufgrund des UKlaG gegen potenziell rechtswidrige AGB von Unternehmen vorgehen. Der Streitwert für solche Verfahren richtet sich dabei nach dem
Mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) wurden die Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen modernisiert. Das OLG betont dabei folgende wesentliche Änderung: Damit eine Information ein Geschäftsgeheimnis sein
Das OLG Hamm hat entschieden, dass es sich bei einfachen Stoffmasken bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht um ein „Medizinprodukt“ im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) handelt. Dass
Das OLG Hamburg hat in einem aktuellen Beschluss die langjährige Rechtsprechung verschiedener Gerichte zum „Klinik“-Begriff fortgeführt. Die angesprochenen Verkehrskreise gehen davon aus, dass „Klinik“ synonym
Die FC Bayern München AG ist erfolgreich gegen eine kommerzielle Zweitmarktplattform für Eintrittskarten vorgegangen. Die Plattform hat auch Tickets für Spiele des FC Bayern angeboten,
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law