Insolvenz des Arbeitgebers – Teil 2: Droht jetzt die Kündigung?
Im zweiten Teil unserer Serie beantworten wir die wichtige Frage nach den Kündigungsmöglichkeiten des insolventen Arbeitgebers.
Im zweiten Teil unserer Serie beantworten wir die wichtige Frage nach den Kündigungsmöglichkeiten des insolventen Arbeitgebers.
Nach airberlin, jetzt auch die Germania. Alle Versuche, die Airline zu retten, sind gescheitert. Das nehmen wir zum Anlass und beleuchten, was die Insolvenz eines Unternehmens für dessen Arbeitnehmer bedeutet.
Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben für Mitarbeiter kirchlicher Arbeitgeber wichtige Entscheidungen getroffen.
Das Tragen von Gelnägeln am Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber mit entsprechender Begründung untersagt werden.
Gleichberechtigung für Teilzeitkräfte: Zahlt ein Unternehmen Überstundenzuschläge, muss es das auch bei Teilzeitkräften tun – ab der ersten Überstunde.
Können Arbeitnehmer nach der Elternzeit eigentlich verlangen, auf ihrer alten Stelle eingesetzt zu werden? Wir erklären, worauf es ankommt.
EuGH: Nationale Gerichte müssen überprüfen, ob Anforderungen kirchlicher Arbeitgeber wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt sind.
Die Verwertung eines Zufallsfundes aus einer gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung kann nach § 32 BDSG zulässig sein.
LAG Berlin-Brandenburg: Leitet ein Arbeitnehmer betriebliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse weiter, so droht ihm die außerordentliche Kündigung.
BVerfG: Drei-Jahres Regel des Bundesarbeitsgerichts bei sachgrundloser Befristung unzulässig. Viele Arbeitnehmer haben Grund zur Freude.
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law