Mit Checkliste: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält neue Verpflichtungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) enthält neue Verpflichtungen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen.

Die Pfändung einer Domain kann reizvoll sein. Immerhin kann ein großer Teil des wirtschaftlichen Wertes in der Domain realisiert sein.

Eine Person, die sich nicht einer binären Geschlechtsidentität zuordnet, wird benachteiligt, wenn sie lediglich zwischen den Anredeformen „Frau“ und „Herr“ wählen kann. Das hat das OLG Karlsruhe beschlossen.

Die Pfändung einer Internet-Domain ist unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig; so der Bundesfinanzhof.

Probleme mit dem Kundendienst: Online-Anbieter müssen im Impressum eine E-Mail-Adresse für schnellen und unkomplizierten Kontakt mit dem Unternehmen angeben und Anfragen beantworten.

OLG München: Der Fall McFadden könnte ein zweites Mal vor dem EuGH landen. Gericht hält Änderungen des TMG für europarechtskonform.

AG Berlin Mitte: Zustellung einer Klageschrift in deutscher Sprache an im Ausland ansässiges Unternehmen „Facebook Ireland Ltd.“ wirksam.

OLG Köln konkretisiert die Anforderungen an die Prüfungspflicht. Amazon-Händler müssen werktäglich ihre Angebote auf Wettbewerbsverstöße hin kontrollieren.

Nutzt ein in der Mitarbeiterverwaltung nicht registrierter Mitarbeiter eine Software seines Unternehmens, liegt darin keine Urheberrechtsverletzung.

Unter Kaufleuten: 3.000 € Strafe für das Zusenden einer Werbemail nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen.