
Abmahnung wegen Greenwashing: Was seit dem 27. September 2026 auf Unternehmen zukommt
Seit dem 27. September 2026 sind Verstöße gegen die neuen Umweltwerbe-Regeln leicht abmahnbar. Wer abmahnt, was droht, wie man reagiert.

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Ab dem 27. September 2026 müssen Händler über Updates, Reparierbarkeit und Gewährleistung informieren. Was fehlt, wird abmahnfähig.
Eigene Siegel ohne unabhängige Zertifizierung sind ab dem 27. September 2026 unzulässig. Was Händler prüfen müssen.
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Ab dem 27. September 2026 ist „klimaneutral“ auf Kompensationsbasis für Produkte verboten. Was noch geht.
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Zwei diametrale Entscheidungen zeigen, wie schwierig der Umgang mit dem Begriff ,,klimaneutral“ in der Werbung ist.

Klimaneutralität unter der rechtlichen Lupe: Ein Blick u.a. auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt.