
Schätzung der Lizenz bei Markenverletzung
Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann für die Bemessung des Schadens eine fiktive Umsatzlizenz verwendet werden. Dabei sind der Verletzungszeitraum und zeitanteilige Umsatz zu beachten.
Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann für die Bemessung des Schadens eine fiktive Umsatzlizenz verwendet werden. Dabei sind der Verletzungszeitraum und zeitanteilige Umsatz zu beachten.
Der bekannte Spielzeughersteller Lego hat vor dem EuG einen Teilerfolg erzielt. Es entschied kürzlich, dass das Design eines Bausteins schutzfähig sein kann.
Das EuG hat sich kürzlich zu der Frage geäußert, ob die Eintragung einer Marke für eine sehr entfernte Waren- und Dienstleistungsklasse automatisch zu einer Verwässerung sehr bekannter Marken führt.
Ein Schinken darf auch dann als „Schwarzwälder Schinken“ bezeichnet werden, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bereits im Jahr 2014 hatte sich das OLG Köln umfassend mit dem Schadensersatzanspruch eines Urhebers bei fehlender Urhebernennung auseinandergesetzt, wenn das Werk selbst kostenfrei unter
Ein Unternehmen, das Waren für einen Drittanbieter ohne Kenntnis von der Markenrechtsverletzung lagert, benutzt die Marke nicht selbst, wenn es nicht wie der Verkäufer das Ziel verfolgt, die Waren zum Verkauf
Der Fußballspieler Lionel Messi hatte im Jahr 2011 den Begriff „MESSI“ für Sportbekleidung und Sportartikel als Unionswortmarke eintragen lassen. Hiergegen erhob der Markeninhaber des Zeichens
Der Bundesgerichtshofs hat die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokolade eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen. Damit steht fest, dass die neutralisierten Verpackungen
In einer aktuellen Entscheidung widersprechen die Richter des Landgerichts Frankfurt am Main der bisher wohl herrschenden Rechtsauffassung zur Panoramafreiheit. Auslöser ist ein Rechtsstreit zwischen der
[et_pb_section admin_label=“section“] [et_pb_row admin_label=“row“] [et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text admin_label=“Text“] Eine Filmverwerterin ist in letzter Instanz mit Ihrer Auskunftsklage gegen Google gescheitert. Grund des Streits sind rechtswidrige Nutzungen
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law