LG Karlsruhe, Urteil v. 23. November 2018, Az.: 6 O 71/18
Zur Geldentschädigung bei Beleidigungen in kommerzeillen YouTube-Kanälen bei der \“Vermarktung\“ von Kindern.
Zur Geldentschädigung bei Beleidigungen in kommerzeillen YouTube-Kanälen bei der \“Vermarktung\“ von Kindern.
LG Stade: Handwerker dürfen zur Beweissicherung fotografiert werden. Es besteht insoweit ein berechtigtes Interesse, welches gegenüber § 22 KUG überwiegt.
MDR strahlt Fernsehbericht über die Mafia in Mitteldeutschland aus und zeigt dabei einen Erfurter Gastronomen. Dieser klagt vergebens auf Geldentschädigung.
OVG Berlin-Brandenburg verpflichtet das Bundeskanzleramt von Angela Merkel dazu, einem Journalisten Auskunft über den Inhalt von Akten zu geben.
BGH: Illustrierte durfte Fotos des ehemaligen Bundespräsident Wulff beim Einkauf im Supermarkt veröffentlichen; keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender gemeinsam sorgeberechtigter Eltern auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite handelt es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung i.S.v. § 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB.
LG Hamburg: Wurde ein Unternehmen mit nur einem Stern bei Google bewertet, so kann die Möglichkeit und der Anspruch auf Löschung bestehen.
Die Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen eines Bio-Hühnerstalls ist zulässig. Das öffentliche Interesse überwiege das Unternehmenspersönlichkeitsrecht.
BGH: Ein Anspruch auf Geldentschädigung geht nicht auf den Erben über; auch nicht nach An- oder Rechtshängigkeit.
BGH stärkt die Rechte von Suchmaschinenbetreibern. Google ist nicht von sich aus verpflichtet Suchergebnisse auf Persönlichkeitsverletzungen hin zu prüfen.
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