Internationale Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung im Internet
Bei unerlaubten Handlungen im Internet sind deutsche Gerichte für die auf Deutschland beschränkten Unterlassungsklagen zuständig.
Bei unerlaubten Handlungen im Internet sind deutsche Gerichte für die auf Deutschland beschränkten Unterlassungsklagen zuständig.
OLG Stuttgart: Der Pressebericht über die Panama Papers und die damit verbundene identifizierende Berichterstattung war im konkreten Fall zulässig.
OLG Hamburg: Corinna Schumacher erhält nach jahrelangem Streit eine hohe Entschädigung für Persönlichkeitsverletzungen von der Funke Mediengruppe.
Bewegt sich ein Prominenter im öffentlichen Raum, muss er eine Berichterstattung dulden. Nicht aber in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation.
Wer einen Beitrag bei Facebook „teilt“, haftet nicht automatisch für dessen Inhalt. Allerdings sollte mit dem Teilen keine Kommentierung einhergehen!
Blogger haftet nicht für eine fremde Äußerung, soweit er diese erkennbar als Äußerung eines Dritten wiedergibt, zitiert und sich nicht zu eigen macht.
OLG Brandenburg: Der „fliegende Gerichtsstand“ gilt auch bei Persönlichkeitsverletzungen im Internet, soweit kein unmittelbarer regionaler Bezug besteht.
Google muss Links auf persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte löschen, sobald der Betroffene die Verletzung rügt. Selbstständig überprüfen muss Google die Links aber nicht.
Satiresendungen: Beurteilung des Aussagegehaltes von Äußerungen richtet sich stets nach dem Gesamtzusammenhang, in dem sie gefallen ist.
Wer von einer Berichterstattung schwerwiegend in seiner Persönlichkeit beeinträchtigt wird, hat möglicherweise einen Anspruch auf Geldentschädigung.
Tölle Wagenknecht Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Kaiserstraße 1a | 53113 Bonn | Tel.: 0228 – 387 560 200 | E-Mail: info@tww.law