
OLG Dresden: Frist zur Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs
OLG äußert sich zur Frist der Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs: Ohne besondere Umstände bedeutet „unverzüglich“ binnen 14 Tagen.

OLG äußert sich zur Frist der Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs: Ohne besondere Umstände bedeutet „unverzüglich“ binnen 14 Tagen.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor der Verbreitung verkürzter und sinnentstellender Zitate, so das Landgericht Köln.

Falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Daher ist Vorsicht bei der Einordnung geboten.

Michael Schumacher muss die Berichterstattung über seinen Gesundheitszustand und seine Therapiemaßnahmen in den meisten Fällen hinnehmen, so der BGH.

Die Höhe des Ordnungsgeldes bei rechtswidrig veröffentlichtem Video in sozialen Netzwerken ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verletzers.

Portalbetreiber macht sich Äußerung in Bewertungsportal zu eigen, soweit er diese auf Rüge des Betroffenen hin überprüft und nicht ausreichend abändert.

BVerfG: Druckt die Presse eine Meinungsäußerung ab, so hat der Verletzte keinen presserechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung.

Bei unerlaubten Handlungen im Internet sind deutsche Gerichte für die auf Deutschland beschränkten Unterlassungsklagen zuständig.

OLG Stuttgart: Der Pressebericht über die Panama Papers und die damit verbundene identifizierende Berichterstattung war im konkreten Fall zulässig.

OLG Hamburg: Corinna Schumacher erhält nach jahrelangem Streit eine hohe Entschädigung für Persönlichkeitsverletzungen von der Funke Mediengruppe.