BGH, Urteil v. 18. Juni 2019, Az.: VI ZR 80/18
Zur Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über Personen eines Strafprozesses.
Zur Zulässigkeit einer Wort- und Bildberichterstattung über Personen eines Strafprozesses.
Vorübergehende Sperrung eines Social Media Accounts rechtfertigt keinen Anspruch auf Entschädigung und verstößt nicht gegen die DSGVO.
Mehrere Streitgegenstände liegen vor, wenn mehrere in einer konkreten Verletzungsform verwirklichte Rechtsverletzungen im Wege der sog. kumulativen Klagehäufung jeweils gesondert angegriffen werden.
ARD muss Europawahlwerbung der NPD nicht ausstrahlen, wenn diese gegen den Straftatbestand der Volksverhetzung verstößt.

Die Beteiligung einer Prominenten an einer Kampagne für Fahrradhelme rechtfertigt nicht die Veröffentlichung eines Fotos des Kindes der Prominenten.
Anspruch auf Wiederveröffentlichung positiver Nutzerbewertungen auf Ärztebewertungsportal
„Computer Bild“ durfte einen Beitrag mit Jan Böhmermann bebildern. Im Rahmen der Abwägung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte des Moderators mussten letztere hintenanstehen.
BGH zur Frage der Unterlassung einer identifizierenden Berichterstattung in einem Online-Archiv.
Zur Geldentschädigung bei Beleidigungen in kommerzeillen YouTube-Kanälen bei der \“Vermarktung\“ von Kindern.

LG Stade: Handwerker dürfen zur Beweissicherung fotografiert werden. Es besteht insoweit ein berechtigtes Interesse, welches gegenüber § 22 KUG überwiegt.