KG Berlin, Urt. v. 08.01.2019, Az.: 5 U 83/18
Die Grenze von der (nicht kennzeichnungspflichtigen) Markennennung zur (kennzeichnungspflichtigen) Markennennung ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Verbraucher über einen Link unmittelbar das Produkt erwerben kann.








