OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 07.03.2019 – 6 U 37/18
Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten
Markenrechtliche Zulässigkeit von Verpackungsveränderungen bei Parallelimport von Medizinprodukten
Keine Markenrechtsverletzung bei offensichtlich von Dritten angebotenen Produkten.
Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „KNEIPP“ und „Internationale Kneipp-Aktionstage“.
Die Grenze von der (nicht kennzeichnungspflichtigen) Markennennung zur (kennzeichnungspflichtigen) Markennennung ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Verbraucher über einen Link unmittelbar das Produkt erwerben kann.

Unternehmen nutzte Öko-Test-Siegel auf nicht getestetem aber ähnlichen Produkt. Ob dies zulässig ist, soll nun der EuGH entscheiden.

EUIPO: Der dreisteste Fall der bösgläubigen Markenanmeldung – Rechtsanwalt reißt sich Markennamen eines Mandanten unter den Nagel.

BGH: Ritter Sport kann seine quadratische Verpackungsmarke für Tafelschokolade rechtmäßig als Marke eintragen lassen.

EuG: Die Farbkombination „blau-silber“ des österreichischen Unternehmens „Red-Bull“ kann in Europa nicht markenrechtlich geschützt werden.

BGH: Verwechslungsgefahr im Markenrecht – Sinngehalt, der sich erst nach analytischer Betrachtung ergibt, reicht zur Unterscheidung zweier Marken nicht aus.

OLG Hamburg: „shopaholic“ ist kein allgemein gebräuchliches Wort der deutschen Alltagssprache. Gedruckt auf einem T-Shirt wird es als Marke verstanden.