
Wearables und der Datenschutz im Beschäftigtenverhältnis
Wearables sind als moderne Form der Sensordatenerhebung nun auch im Beschäftigtenverhältnis angekommen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gibt es allerdings einiges zu beachten.

Wearables sind als moderne Form der Sensordatenerhebung nun auch im Beschäftigtenverhältnis angekommen. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber gibt es allerdings einiges zu beachten.

BGH: Dynamische IP-Adressen gehören zu den personenbezogenen Daten und dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 TMG gespeichert werden.

Bußgelderlass des Datenschutzbeauftragten bestätigt. Schufa-Konkurrent Bürgel muss 15.000 Euro Bußgeld wegen Geoscoring zahlen.

Europäischer Gerichtshof: Gesellschafter haben keinen Anspruch auf die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dem Gesellschafts- oder Handelsregister.

Ein Unterlassungsanspruch aufgrund von Videoüberwachung durch den Nachbarn setzt eine tatsächlich vorangegangene oder zu befürchtende Überwachung voraus.

Mit Werbestopper.de geht die GDVI einen neuen Weg. Schnell und unkompliziert soll lästige Briefkastenwerbung verschwinden – doch wie sieht’s rechtlich aus?

Das Fehlen einer Datenschutzerklärung trotz bestehendem Kontaktformular auf der Internetseite eines Unternehmens stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

Das LG Düsseldorf erklärt Facebooks „Page-Plugin“ für rechtswidrig. Eine neue Gefahrenquelle für Abmahnungen ist geschaffen.

Das LG Köln hat entschieden, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung i.S.d. § 13 TMG einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen kann (Beschluss vom 26.11.2015, Az.: 33 O 230/15).