Bildnutzung nicht pauschal vergleichbar mit Framing
Die Übernahme und Veränderung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf der eigenen Internetseite ist nicht ohne Weiteres legitim.
Die Übernahme und Veränderung von urheberrechtlich geschützten Fotos auf der eigenen Internetseite ist nicht ohne Weiteres legitim.
Die Buchbranche feiert einen Erfolg – das Hanseatische Oberlandesgericht spricht ein Weiterverkaufsverbot für E-Books und Hörbücher aus.
Popcorn Time genutzt und Abmahnung erhalten? Nichts ungeprüft unterschreiben und lieber sofort den Rechtsanwalt einschalten!
Drei Verfahren zum Filesharing – drei Erfolge für die Musikindustrie. Urlaubsabwesenheit, falsche Recherchen und Haftung der Eltern waren die Themen.
Der Goldrapper Bushido erringt einen Teilsieg vor dem BGH – das Gericht erklärt Tonträger-Sampling für zulässig.
Urne mit Hirsch – urheberrechtlich geschützt? Das OLG Köln bejahte diese Frage. Eine Urne stehe als Werk angewandter Kunst unter urheberrechtlichem Schutz.
Wird in AGB auf die Namensnennungspflicht verzichtet weicht dies wesentlich vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab und ist unwirksam.
Die Veröffentlichung eines Fotos von der Prominentenveranstaltung „Casting Company-Abriss-Party“ in einem Eventportal sorgt für Wirbel. BGH erklärt die Bild-Veröffentlichung einer Hostess für zulässig, doch Datenschutzhüter sind empört.
Ende 2015 läuft das Urheberrecht an dem Werk „Mein Kampf“ aus. Der Freistaat Bayern versucht, eine Veröffentlichung einer neuen Ausgabe zu verhindern.
Ob Text, Foto oder ein anderes Werk: Wer den Schöpfer nicht hinreichend kennzeichnet, handelt sich häufig Ärger ein.