LG Stuttgart: Keine Abmahnung des Mitbewerbers wegen Verstoßes gegen die DSGVO
In dem Verfahren standen sich als Kläger ein Interessenverband und ein Autoteilehändler gegenüber. Gestützt auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hatte der Verband die Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften
