BGH, Urteil v. 14.02.2019, Az.: I ZR 6/17
BGH zur wirksamen Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung aufgrund Rechtsmissbrauchs.
BGH zur wirksamen Kündigung einer Unterlassungsvereinbarung aufgrund Rechtsmissbrauchs.
Unternehmer sind im elektronischen Geschäftsverkehr u.a. verpflichtet, Verbrauchern die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung zu stellen.
Beim online-Kauf stellt bereits das Einlegen in den Warenkorb eine geschäftliche Entscheidung dar, die durch das Vorenthalten der nach der Preisangabenverordnung erforderlichen Information über die anfallenden Versandkosten beeinflusst werden kann. Die Vorenthaltung dieser Information ist daher auch dann unlauter, wenn die Angaben zu den Versandkosten noch vor der Bestellung nachgeholt werden.
Schleichwerbung bei Instagram: Entgelt an Influencer-Werbung nicht erforderlich
Die Zugabe von Serviceartikeln durch einen Apotheker im Rahmen einer Bestellung kann zulässig sein.
Fehlende Impressumsangaben rechtfertigen die Erstattung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren.
Bei der Faserbezeichnung von Jogginhosen darf der Bestandteil „Baumwolle“ auch als „cotton“ bezeichnet werden, gleichwohl er nicht in der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) enthalten ist.

Die Europäische Union treibt die Vereinheitlichung des Binnenmarktes voran. Anbieter von Online-Shops sollten sich nun umstellen.
Unzulässigkeit einer Werbung für ein Produkt mit der Bezeichnung „best Produkt“ und „Product Winner“

Unlauterer Wettbewerb: Gesichtscremes dürfen weiterhin in Umverpackungen verkauft werden, die größer sind als ihr Inhalt. Es liegt keine Mogelpackung vor.