
Weiterleitung von E-Mail an private Adresse – Außerordentliche Kündigung
LAG Berlin-Brandenburg: Leitet ein Arbeitnehmer betriebliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse weiter, so droht ihm die außerordentliche Kündigung.

LAG Berlin-Brandenburg: Leitet ein Arbeitnehmer betriebliche Unterlagen an seine private E-Mail-Adresse weiter, so droht ihm die außerordentliche Kündigung.

BVerfG: Drei-Jahres Regel des Bundesarbeitsgerichts bei sachgrundloser Befristung unzulässig. Viele Arbeitnehmer haben Grund zur Freude.

EuGH: Kirchliche Arbeitgeber dürfen nur in bestimmten Fällen verlangen, dass Bewerber Mitglied in der jeweiligen Religionsgemeinschaft sind.

EGMR: Nutzt ein Arbeitnehmer das Internet am Arbeitsplatz für private Zwecke, so darf der Arbeitgeber diese Nutzung nur begrenzt überwachen.

Bundesdatenschutz: Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung kann ein Arbeitnehmer mittels Detektiv zur Aufklärung des Sachverhaltes überwacht werden.

Arbeitsgericht Mainz: Ein Arbeitnehmer darf nicht wegen einer Äußerung in einer privaten kleinen WhatsApp-Gruppe gekündigt werden.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht heimlich und dauerhaft mit Keyloggern überwachen. Das ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unzulässig.

LAG Berlin: Auch nach 34 Arbeitsjahren und tariflicher Unkündbarkeit rechtfertigt das unbefugte Abrufen von Meldedaten eine außerordentliche Kündigung.

Bundestag diskutiert abschließend über den Gesetzesentwurf zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männer und Frauen. Was sie wissen sollten:

Die Kündigungsfristen variieren von Fall zu Fall. Die Frist richtig zu berechnen kann im Einzelfall kompliziert sein. Alle wichtigen Informationen im Überblick: