OLG Köln zum urheberrechtlichen Schutz angewandter Kunst
Urne mit Hirsch – urheberrechtlich geschützt? Das OLG Köln bejahte diese Frage. Eine Urne stehe als Werk angewandter Kunst unter urheberrechtlichem Schutz.
Urne mit Hirsch – urheberrechtlich geschützt? Das OLG Köln bejahte diese Frage. Eine Urne stehe als Werk angewandter Kunst unter urheberrechtlichem Schutz.
Wird in AGB auf die Namensnennungspflicht verzichtet weicht dies wesentlich vom Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen ab und ist unwirksam.
Die Veröffentlichung eines Fotos von der Prominentenveranstaltung „Casting Company-Abriss-Party“ in einem Eventportal sorgt für Wirbel. BGH erklärt die Bild-Veröffentlichung einer Hostess für zulässig, doch Datenschutzhüter sind empört.
Ende 2015 läuft das Urheberrecht an dem Werk „Mein Kampf“ aus. Der Freistaat Bayern versucht, eine Veröffentlichung einer neuen Ausgabe zu verhindern.
Ob Text, Foto oder ein anderes Werk: Wer den Schöpfer nicht hinreichend kennzeichnet, handelt sich häufig Ärger ein.
Bei der Fotografie von und in fremden Gebäuden treffen unterschiedliche Interessen von Eigentümer, Architekt und Fotograf aufeinander. Entsprechend sind unterschiedliche Rechte zu beachten.