Twitter-Beitrag ist kein urheberrechtlich geschütztes Werk
Landgericht Bielefeld stellt fest: Grundsätzlich ist ein Tweet auf Twitter kein geschütztes Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG.
Landgericht Bielefeld stellt fest: Grundsätzlich ist ein Tweet auf Twitter kein geschütztes Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG.
LG Berlin: Eine Unterlassungserklärung darf nicht unter die Bedingung gestellt werden, dass sie nur gültig ist, soweit der Abmahnende eine Vollmacht im Originalen zusendet.
LG Berlin: Die Fälschung eines von Pechsteins Bildern darf vernichtet werden. Die Vernichtung des Werkes „Strandszene mit Boot“ ist nicht unverhältnismäßig.
Eine Unterlassungspflicht umfasse nach OLG Zweibrücken nicht die Pflicht, die urheberrechtlich geschützten Werke aus dem Google Cache zu löschen.
Begeht ein Lehrer auf der Homepage seiner Schule eine Urheberrechtsverletzung, so haftet das betroffene Bundesland für diesen Rechtsverstoß.
OLG Hamm: Der Streitwert für eine Unterlassungsantrags bei einer unberechtigten Nutzung eines hochwertigen Fotos für Werbezwecke liegt nicht unter 5.000 €.
LG Hamburg: Betreiber einer Webseite haftet auch für Urheberrechtsverletzung auf von ihm verlinkten Seiten.
Vorsicht Kostenfalle: Entspricht die Abmahnung nicht der gesetzlich vorgeschriebenen Form so hat der Abmahnende sämtliche Kosten selbst zu tragen.
Das LG Hamburg hat in seiner Entscheidung das Design der bekannten Biermarke „5,0 Original“ als Werk der angewandten Kunst eingestuft.
Das OLG Köln hat in einem aktuellen Beschluss die Regeln zur Streitwertfestsetzung im Urheberrecht konkretisiert und eine schematische Addition verneint.