
Google AdWords – Haftung des Werbenden als „Störer“
Werbender ist für eine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords verantwortlich, auch wenn er nicht für die Einblendung seiner Anzeige verantwortlich ist.

Werbender ist für eine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords verantwortlich, auch wenn er nicht für die Einblendung seiner Anzeige verantwortlich ist.

LG Hamburg: Die Werbung mit einem nicht mehr aktuellen UVP-Preis ist unzulässig, soweit sie keinen aufklärenden Zusatz enthält.

Der Vertrieb von Bot-Software für Online-Spiele, wie World of Warcraft (WoW), verstößt gegen Wettbewerbsrecht.

OLG Frankfurt a.M.: Der Verkauf eines noch nicht aktivierten Produktschlüssels einer Software ist rechtmäßig.

Entgegen des Urteils des OLG Dresden zu Amazon: Auch Ebay-Händler müssen auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen. Dies entschied das OLG Koblenz.

BGH: Der Unterlassungsanspruch kann auch eine Pflicht zum aktiven Rückruf beinhalten, soweit die Beseitigung des Störungszustands zumutbar ist.

Laut OLG Dresden müssen Amazon-Händler nicht auf OS-Plattformen hinweisen. Ein Hinweis durch den Marktplatz reiche aus.

Die Pflichtinformationen nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung müssen auch auf WordPress-Testseiten angegeben werden.

OLG Dresden: Preisangaben sind irreführend, wenn anfallende Zusatzkosten nur über einen „versteckten“ Link erreichbar sind.

Nach dem LG Berlin ist die automatische Umstellung des Internettarifs eines Kunden wettbewerbswidrig.