
Social-Plugins: Facebook Like-Button begründet Wettbewerbsverstoß
Soweit nicht auf die Übermittlung der Daten hingewiesen wird, verstößt die Nutzung von Social-Plugins, wie dem Facebook Like-Button, gegen Wettbewerbsrecht.

Soweit nicht auf die Übermittlung der Daten hingewiesen wird, verstößt die Nutzung von Social-Plugins, wie dem Facebook Like-Button, gegen Wettbewerbsrecht.

Werbender ist für eine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords verantwortlich, auch wenn er nicht für die Einblendung seiner Anzeige verantwortlich ist.

LG Hamburg: Die Werbung mit einem nicht mehr aktuellen UVP-Preis ist unzulässig, soweit sie keinen aufklärenden Zusatz enthält.

Der Vertrieb von Bot-Software für Online-Spiele, wie World of Warcraft (WoW), verstößt gegen Wettbewerbsrecht.

OLG Frankfurt a.M.: Der Verkauf eines noch nicht aktivierten Produktschlüssels einer Software ist rechtmäßig.

Entgegen des Urteils des OLG Dresden zu Amazon: Auch Ebay-Händler müssen auf die OS-Schlichtungsplattform hinweisen. Dies entschied das OLG Koblenz.

BGH: Der Unterlassungsanspruch kann auch eine Pflicht zum aktiven Rückruf beinhalten, soweit die Beseitigung des Störungszustands zumutbar ist.

Laut OLG Dresden müssen Amazon-Händler nicht auf OS-Plattformen hinweisen. Ein Hinweis durch den Marktplatz reiche aus.

Die Pflichtinformationen nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung müssen auch auf WordPress-Testseiten angegeben werden.

OLG Dresden: Preisangaben sind irreführend, wenn anfallende Zusatzkosten nur über einen „versteckten“ Link erreichbar sind.