Markenlöschungsstreit: 50.000 € Gegenstandswert für Rechtsbeschwerdeverfahren regelmäßig angemessen
Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH, ist der Gegenstandswert in Höhe von 50.000 € im Rahmen eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht zu beanstanden: „Maßgeblich für die Festsetzung