BGH zur Urheberrechtsverletzung durch Framing
Eine Verwertungsgesellschaft darf den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame Maßnahmen gegen sogenanntes „Framing“ ergreift. Dies hat der BGH entschieden