Verwertungs- und Nutzungsrechte im Urheberrecht
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Verwertungs- und Nutzungsrechten. Ein Überblick, was es hierzu zu wissen gibt.
Das Urheberrecht unterscheidet zwischen Verwertungs- und Nutzungsrechten. Ein Überblick, was es hierzu zu wissen gibt.
Im Falle der Verletzung eines Urheberrechts soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen, § 97a UrhG. Ein Überblick.
Das Urheberrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie. Aber gerade Urheber sollten ihre Rechte kennen, um sie auch effektiv schützen zu können.
Die einstweilige Verfügung bietet eine schnelle und kostengünstige Möglichkeit, die sich aus einer Urheberrechtsverletzung ergebenden Rechte durchzusetzen. Ein Überblick.
Bei einer Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Beseitigung der Beeinträchtigung in Anspruch nehmen. Eine Zusammenfassung.
Bei einer (drohenden) Verletzung des Urheberrechts kann der Urheber den Störer nach § 97 Abs. 1 UrhG auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ein Überblick.
Bei einer schuldhaften Verletzung des Urheberrechts räumt das Urheberrechtsgesetz dem Rechteinhaber in § 97 Abs. 2 S. 1 einen Schadensersatzanspruch ein. Eine Zusammenfassung.
Der Urheber hat im Falle einer Verletzung seiner Rechte einen Anspruch auf Auskunft aus § 101 UrhG und § 242 BGB. Ein Überblick über Voraussetzungen und Folgen.
Um das geistige Eigentum konsequent zu schützen, räumt das Urheberrechtsgesetz Urhebern im Falle der Verletzung ihrer Rechte verschiedene Ansprüche ein. Ein Überblick.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Rechtssache C-263/18) entschieden, dass es nicht erlaubt ist ohne Erlaubnis des Rechteinhabers „gebrauchte“ E-Books weiterzuverkaufen.