
OLG Düsseldorf: Informationspflicht nach Produktsicherheitsgesetz
Informationspflichten über ein Produkt, die auf den Schutz der Anwender abzielen, stellen eine Marktverhaltensregelung dar.

Informationspflichten über ein Produkt, die auf den Schutz der Anwender abzielen, stellen eine Marktverhaltensregelung dar.

Ein Impressum muss leserlich sein. Dies ist nicht der Fall, wenn es hochkant geschrieben wurde, so das Landgericht Dortmund.

Google Analytics: Besucher einer Website müssen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten unterrichtet werden.

Auch Printwerbung muss eine Widerrufsbelehrung sowie das Musterwiderrufsformular enthalten, so das LG Wuppertal. Ob die Entscheidung Bestand hat, klärt nun das OLG Düsseldorf.

Werbung mit dem Unternehmensstandort ist unzulässig, wenn ein solcher dort nicht unterhalten wird und Kunden mit der Aussicht auf eine mögliche Kontaktaufnahme angelockt werden.

Die Produktaufmachung eines Früchtetees ist für den Verbraucher irreführend, soweit die gezeigten Motive tatsächlich nicht Bestandteile des Tees sind.
Nicht mehr lieferbare Ware anzubieten ist als reines Lockangebot wettbewerbsrechtlich unzulässig. Internetangebote sind ständig zu aktualisieren.
Händler für Elektrogeräte mit Versand innerhalb der EU, aber noch keinen Bevollmächtigten im Ausland? Dann wird’s jetzt Zeit, das neue ElektroG kommt!
Eine Haftung des Betreibers von „Holidaycheck“ für negative Hotelbewertung wurde abgelehnt, weil die Bewertungen nicht „Zu Eigen“ gemacht wurden.
Werbemaßnahmen in denen zur Einlösung fremder Rabattmarken aufgerufen wird sind keine gezielte Behinderung und damit wettbewerbsrechtlich zulässig.