BGH, Urteil v. 25.04.2019, Az.: I ZR 93/17
Wettbewerbswidrige Irreführung durch falsche Behauptung einer angeblich eindeutigen Rechtslage wenn Verbraucher dies als Feststellung versteht.
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Wie das OLG Braunschweig im Rahmen eines Hinweisbeschlusses erläutert, ist nicht bereits deswegen keine kennzeichnungspflichtige Werbung anzunehmen, weil der postende Influencer kein Entgelt für eine
Mahnt ein Mitbewerber das Verhalten eines konkurrierenden Unternehmens unter mehreren Gesichtspunkten als wettbewerbsrechtlich unzulässig ab, so sind die hierfür entstandenen Rechtsanwaltskosten in voller Höhe zu
Im Onlinehandel stellt bereits das Einlegen einer Ware in den virtuellen Warenkorb eine geschäftliche Entscheidung dar. Die nach der Preisangabenverordnung u.a. erforderlichen Informationen zu anfallenden
Bringt ein Unternehmer Waren in den Verkehr, ohne die darin enthaltenen Batterien korrekt im Batterieregister einzutragen, handelt er damit unlauter. Bei dem einschlägigen § 6
Unternehmer (im konkreten Fall Amazon) sind im elektronischen Geschäftsverkehr u.a. verpflichtet, Verbrauchern die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Ware klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur
Bei der Faserbezeichnung von Jogginhosen darf der Bestandteil „Baumwolle“ auch als „cotton“ bezeichnet werden, gleichwohl der Begriff nicht in der Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO) enthalten ist. Der
Die Grenze von der (nicht kennzeichnungspflichtigen) Markennennung zur (kennzeichnungspflichtigen) Markennennung ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Verbraucher über einen Link unmittelbar das Produkt erwerben kann.
Wer in sein Instagram-Posting eingebettete Tags mit Marken-Herstellerseiten verlinkt, handelt geschäftlich im Sinne des Wettbewerbsrechts. Hierdurch fördert der Betreiber des Accounts die beworbenen Unternehmen ebenso
Wie bei jeder Werbung mit Prüfsiegeln und/oder Testergebnissen, muss dabei eine Fundstelle angegeben werden. Damit soll (und muss) der Verbraucher die Möglichkeit bekommen, nachzuprüfen anhand